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28. Januar 2021   Aktuelles - Anfragen
Beantwortet: Auskunftsrechte der Fraktionen über städtische Unternehmen

Aufgrund der komplizierten Klärung einer Anfrage der NEW zum Carsharing Wheesy fragten wir im Finanzausschuss nach den Auskunftsrechten der Fraktionen bei städtischen Unternehmen.

Sehr geehrter Herr Schultz,

in der im Betreff genannten Sitzung Stellten Sie folgende Fragen:

Wie der Verwaltung bekannt ist, hat die NEW der Linken eine Auskunft bezüglich des Aussetzen des Verleihbetrieb über die Wheesy-App verweigert. Aufgrund dieses Sachverhalts fragen wir:

1) Haben Fraktionen kein Auskunftsrecht gegenüber städtischen Unternehmen / Unternehmen mit städtischer Beteiligung?
2) Hat die Verwaltung die städtischen Unternehmen / Unternehmen mit städtischer Beteiligung angewiesen Anfragen über das Beteiligungsmanagement zu stellen?
3) Da so ein zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht, dass die Verwaltung Anfragen und Antworten weiterreichen muss, gedenkt die Verwaltung den Ablauf zu verändern?

Dazu teilen wir Ihnen folgendes mit:

Zunächst sind die Rechte von Fraktionen in § 56 GO NRW niedergelegt. Die Frage- und Auskunftsrechte sind sodann in § 55 GO und der Hauptsatzung i.V.m. der Geschäftsordnung des Rates erfasst.

Einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegenüber Eigengesellschaften ist damit ebenso wenig verbunden wie etwa ein Auskunftsanspruch gegenüber einzelnen Bediensteten, auch in leitender Funktion.

Weitergehende Ansprüche auf Informationserlangung über Vorgänge in der Verwaltung oder außerhalb, die nicht in der Normierung der Kontrollrechte in § 55 GO NRW aufgeführt sind, sind nicht anzuerkennen (VG Köln, Urt. vom 7.7.2016 – 4 K 6700/15 –, NVwZ 2017 S. 248 ff.).

Eine Weisung gegenüber Eigengesellschaften, wie mit Anfragen von Fraktionen, Presse oder interessierter Öffentlichkeit umzugehen ist, gibt es nicht.

Ihre Annahme, dass ein zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht, wenn Anfragen von Fraktionen und (evtl.) Antworten weitergegeben werden, verkennt die eingangs dargestellten Informationsrechte einer Fraktion; einer Veränderung der Verfahrensabläufe bedarf es insoweit nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Pesch
Stadt Mönchengladbach
Beteiligungsmanagement II/B


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