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20. Januar 2021   Aktuelles - Anfragen
Beantwortet: Anfrage Homeoffice mit PC und Mini-PC

Alle sollen wegen Corona ins Home Office, aber klappt das bei der Stadt auch?

Guten Tag,

ist es richtig, dass die Verwaltung sich bei der mobilen Arbeit und Teleheimarbeit (im folgenden Homeoffice) auf die Dienstvereinbarung Teleheimarbeit Punkt 4 und 5 und auf die Dienstvereinbarung "Corona" Punkt 5 beruft und somit nur mobile IT-Endgeräte (sprich Notebooks) zuläßt? Wobei bekannt ist, dass alternierende Teleheimarbeit auch an Desktops möglich ist, soweit ein zweiter Rechner daheim aufgebaut ist. Es handelt sich also um zwei unterschiedliche Arbeitszeitmodelle. Insofern meint diese Anfrage vorrangig das Mobile Arbeit.

Technisch ist es aber sehr wohl möglich das benötigte "Cisco AnyConnect" auch auf Mini-PC und / oder stationäre Rechner zu installieren, so dass auch diese für die Homeoffice Nutzung geeignet wären. Oftmal kann sogar ein zweiter Arbeitsplatz gestellt werden, so dass ein Endgerät zu Hause und eines im Büro stehen könnte und dadurch ein Wechsel Homeoffice und Büro möglich bleibt. Warum weigert sich die Verwaltung diese Möglichkeit zu nutzen?

Ich verweise im besonderen auf den gestrigen Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Corona Pandemie. In Punkt 4 wird Homeoffice als wichtiger Punkt zur Kontaktvermeidung im ÖPNV genannt. Und in Punkt 8 heißt es wörtlich:
"[...]Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.[...]"

Als LINKE erwarten wir, dass die Verwaltung diese Beschlüsse ernst nimmt und sofort wo möglich auch PC und Mini-PC zur Homeoffice Nutzung frei gibt. Auch im Rahmen von "Verwaltung der Zukunft" (VDZ) erwarten wir in diesem Bereich konsequentes Handeln.

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Antwort Stadt:

Sehr geehrter Herr Schultz,

vielen Dank für Ihren Hinweis zum Thema Homeoffice bei der Stadtverwaltung.

Seit Beginn der Pandemie ermöglicht die Stadtverwaltung auf Grundlage der mit dem städtischen Personalrat abgeschlossenen Dienstvereinbarung „Corana“ flexible Arbeitsmodelle wie z.B. Mobiles Arbeiten und Teleheimarbeit, um sichere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung zu gestalten. Zur Sicherstellung des Dienstbetriebes können die städtischen Fachbereiche ebenfalls verschiedene organisatorische Maßnahmen ergreifen, die ein sicheres Arbeiten auch in den städtischen Verwaltungsgebäuden ermöglichen sollen.

Teile der von Ihnen zitierten Berliner Beschlüsse vom 19.01.2021 werden in einer neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung konkretisiert, die im Übrigen erst am 22.01.2021 bekanntgemacht wurde und ab dem 27.01.2021 in Kraft tritt. Darin werden neue Mindestflächen für Arbeitsstätten pro Mitarbeiter*in festgelegt und u.a. zur Reduzierung des Fahrgastaufkommens im Öffentlichen Personennahverkehr zusätzliches Homeoffice gefordert.

Entsprechend der Vorgaben der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung ermöglicht die Stadtverwaltung Homeoffice, soweit hierfür die technischen und organisatorischen Voraussetzungen vorliegen und der Dienstbetrieb weiterhin sichergestellt ist. Die Mitarbeiter*innen wurden von mir dazu am 21.01.2021 bereits informiert. Eine Aktualisierung der o.g. Dienstvereinbarung mit dem Personalrat ist in Abstimmung.

Mit Blick auf die unterschiedlichsten Aufgabenbereiche und organisatorischen Konstellationen in der Verwaltung wird nun entschieden, wo und in welchem Umfang über die bisherigen Möglichkeiten hinaus für die Mitarbeiter*innen freiwilliges Homeoffice umsetzbar ist, ohne den Dienstbetrieb einzuschränken. Dazu gehört u.a. auch die von Ihnen beschriebene Möglichkeit, stationäre dienstliche Rechner entsprechend technisch nachzurüsten, um einen sicheren Zugang zum städtischen IT-Netz zu gewährleisten und an einem häuslichen Arbeitsplatz aufzubauen. Je nach den konkreten Anforderungen vor Ort kann auch die mobile Nutzung von Web-Anwendungen und temporäres Mobiles Arbeiten ohne zusätzliche Technikausstattung zu einer Kontaktreduzierung führen. Übrigens war auch schon in der Vor-Corona-Zeit in einigen Teilen der Verwaltung Mobiles Arbeiten möglich.

Rein klarstellend informiere ich Sie gerne darüber, dass auch bereits in den vergangenen Monaten und Jahren in einigen Fällen Homeoffice-Lösungen als Teleheimarbeit ermöglicht werden konnte. In vielen dieser Fällen, in denen Homeoffice technisch und organisatorisch möglich war, wurden dienstliche Desktop-Computer zur häuslichen Nutzung ausgerüstet und freigegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Felix Heinrichs
Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach


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