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05. November 2021   Aktuelles - Anfragen
Beantwortet: Anfrage Folge von Energiekosten

Ohne Frage steigen die Energiepreise (Strom, Öl, Gas) derzeit rasant. So hat z.B. die NEW in dem letzten Monat zwei mal die Grund- und Ersatzversorgungspreise erhöht. Es wird also bei vielen Mieter*innen zu Nachzahlungen und Erhöhungen der Nebenkosten kommen.

In den Kosten der Unterkunft sind die Heizkosten gedeckelt. Schon in den letzten Jahren haben viele Bezieher*innen von Leistungen SGB II und SGB XII Mitteilungen vom Jobcenter Mönchengladbach und der Grundsicherungsstelle bekommen, dass die Heizkosten zu hoch waren und nur noch dieses eine Mal die höheren Heizkosten übernommen werden.

Im Regelsatz sind vom Gesetzgeber 8,59% für den Posten "Energie und Wohninstandhaltung" vorgesehen, also monatlich in etwa 38,31€ für Strom. Auch hier reichte in den letzten Jahren dieser Betrag für einen 1-Personen-Haushalt oft nicht aus.

Die stattgefundenen und weiter angekündigten Preissteigerungen werden die Situation für viele verschärfen. Aus diesem Grund fragen wir:

1) Wie wird die Stadt damit um gehen, dass vermehrt die Heizkosten über dem Deckelungsbetrag liegen werden? Haben diesbezüglich Gespräche mit dem Jobcenter stattgefunden? Welche Möglichkeit sieht die Stadt den Betroffenen zu helfen, z.B. durch Lockerung des Deckelungsbetrag?

2) Wie errechnet die NEW die Abschlagszahlung für einen 1 Personen Haushalt (also z.B. bei 50qm, was der alten Größenfestlegung bei Grundsicherung und Hartz IV entspricht) und welche Abschlagshöhe resultiert daraus?

3) Wie wird die Stadt damit um gehen, dass es vermehrt zu Nachzahlungen beim Strom kommen wird die, so zu einer Erhöhung des Abschlags über den im Regelsatz enthaltenen Anteil? Gab es Gespräche mit der NEW als örtlichen und mehrheitlich städtischen Anbieter um Stromsperren zu vermeiden? Sieht die Stadt Möglichkeiten zusammen mit der NEW einen "Sozialtarif" einzuführen, so dass die Abschlagshöhen den Anteil im Regelsatz nicht übersteigen?

Antwort vom 16.11.2021: Nur hier als nicht barrierefreies PDF.

Nachfrage vom 17.11.2021:

Guten Tag,

vielen Dank für die schnelle beantwortung. Zu Frage 2, der Berechnung der Abschläge durch die NEW, schreiben sie, dass die Beantwortung nur durch den Versorger erfolgen kann. Haben sie die Frage an die NEW weitergeleitet? Wenn nicht bitte ich dies zu tun, da es uns als Fraktion untersagt ist direkt bei der NEW anzufragen.

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Antwort 22.11.2021:

Sehr geehrter Herr Schultz,

Ihre Frage 2) Wie errechnet die NEW die Abschlagszahlung für einen 1 Personen Haushalt (also z.B. bei 50qm, was der alten Größenfestlegung bei Grundsicherung und Hartz IV entspricht) und welche Abschlagshöhe resultiert daraus?

aus der E-Mail vom 05.11.2021 haben wir an die NEW AG weitergeleitet.

Die Antwort lautet wie folgt:
In der Regel wird der Abschlag in einer Wohnung anhand des Verbrauches des Mieters/Vormieters berechnet.
Der durchschnittliche Stromverbrauch eines 1-Personen-Haushalts liegt bei ca. 1.300 kWh. Eine Warmwasserbereitung über Strom ist hier nicht berücksichtigt.
Legt man unseren Grundversorgungstarif zugrunde, kommt man auf Jahreskosten von ca. 597,00 Euro. (1.300 kWh x 36,71 ct/kWh + 120,00 Euro/a Grundpreis).
Dies entspricht einem monatlichen Abschlag von 50,00 Euro (597,00 Euro / 12 Monate).

Ich gehe davon aus, dass Ihre Frage damit abschließend beantwortet ist.
Eine Durchschrift dieser Antwort wird mit gleicher E-Mail an die Stadtratsfraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen


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