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16. Februar 2022   Aktuelles - Anfragen
Beantwortet: Anfrage Rat E-Scooter

Im Rat gestellt: Blinden- und Sehbehindertenverbände haben in einer Klage gegen die Stadt Münster bezüglich der stationslos vermieteten E-Roller in vielen Punkten recht bekommen.

Daraus kurz zusammengefasst wichtige Punkte:

- Wenn die E-Scooter an jeder beliebigen Stelle abgestellt werden können („Free-Floating-Modell“) muss nach Beschluss des Verwaltungsgerichtes die Stadt zeitnah für mehr Sicherheit sorgen. Der Verweis auf die freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber reicht nicht.

- Im Beschluss wurde zudem festgehalten, dass ein Verleihsystem nach dem Free-Floating-Modell, formell illegal ist, wenn keine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenraums vorliegt. Die Stadt hat also ein Druckmittel um verbindliche Abstellflächen sowie klare Regeln durchzusetzen.

Deswegen Frage ich:
- Ist der Stadt das Urteil bekannt?
- Wie zeitnah wird sie handeln?
- Liegt bei den Betreibern in MG eine solche Sondernutzungserlaubnis vor?

https://www.dbsv.org/pressemitteilung/e-roller-beschluss-muenster.html

Beantwortung wurde am 29.03.2022 angemahnt.

Die Antwort vom 11.5.2022 (Eingang 16.5.) liegt nur als nicht barrierefreies PDF vor. Zusammenfassend sagt die Stadt, dass sie konkrete Handlungserfordernisse aus dem Urteil abwartet, zum jetzigen Zeitpunkt den Verleih-Unternehmen keine Sondernutzungsgenehmigung erteilt hat und dazu auch keinen Bedarf sieht. Die Verleher werden informiert so eine Beschwerde über falsch abgestellte E-Scooter eingeht und diese beseitigen das Problem meist binnen 24 Stunden.


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