Drucken
23. Februar 2022   Aktuelles - Anfragen
Beantwortet: Anfrage zu Vorlage 1212/X Maßnahme Keplerstraße

Kosten und Fläche einer Bauplanung sollte mal generell hinterfragt werden.

Guten Tag,

ich habe zur Vorlage 1212/X folgende Fragen:

1) Unter Finanzwirksamkeit heißt es, dass sich die Kosten von 801.630 EUR um 119.800 EUR verringern, da die NEW für Kanalsanierungsmaßnahmen einen Teil übernimmt. Es heißt aber weiter:
"... Die Kanalsanierungsmaßnahme der NEW AG umfasst die komplette Keplerstraße vom Stockholtweg bis zum Marshallplatz. Diese Vorlage beinhaltet jedoch nur die neu geplante Verkehrsfläche auf dem Abschnitt Stockholtweg bis Römerstraße. ..."
Sind also die 119.800 EUR für die ganze Kepplerstraße bis zum Marshallplatz anzusetzen oder nur für den ersten Bauabschnitt der ersten 190 m?

2) Analog zu Frage 1: Sind die Angaben der 925 qm der Kanalsanierung durch die NEW bis zum Marshallplatz anzusetzen oder nur für den ersten Bauabschnitt der ersten 190 m?

3) Die Vorlage spricht für den ersten Teilabschnitt von 190m Länge und variabler Breite. Mit wieviel qm zu Erneuernder Verkehrsfläche wird gerechnet?

4) Ergänzend zu Frage 3: Wie Teilt sich die Verkehrsfläche in Fahrbahn (Autoverkehr), Verkehrsnebenanlage Fußweg und Verkehrsnebenanlage Parken auf?

5) Aufgrund der Kostenschätzung der Vorlage und der Flächenangabe aus Frage 3 ergäbe sich ein durchschnittlicher Preis pro qm. Nach den Angaben zum NEW Anteil beträgt dieser also rund 130 EUR pro qm (119.800 EUR durch 925 qm). Dies müsste den geschätzten Kosten zur Wiederherstellung entsprechen. Wie hoch wird der Preis pro qm zur Grundhaften Erneuerung nach der Vorlage geschätzt?

6) Wie unterscheidet sich der nach Frage 5 erfragte Preis pro qm bei den unterschiedlichen Flächen Fahrbahn (Autoverkehr), Verkehrsnebenanlage Fußweg und Verkehrsnebenanlage Parken?

Obwohl wir in der Beratenden BV Süd nicht Stimmberechtigt vertreten sind, wäre eine schriftliche Beantwortung vor der BV Hilfreich, damit wir überlegen können ggf. unsere Beratende Funktion wahr zu nehmen.

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Antwort vom 02.03.2022:

Sehr geehrter Herr Schultz,

zu den in Ihrer per Mail vom 23.02.2022 gesendeten Fragen zur Beratungsvorlage 1212/X kann ich wie folgt Auskunft geben:

Zu 1) Die Baukosten gelten nur für den Abschnitt vom Stockholtweg bis zur Römerstraße.

Zu 2) Auch hier gelten die genannten Kosten der NEW nur für den zum 1. Punkt genannten Abschnitt.

Zu 3) Es werden ca. 3.300 m² Verkehrsfläche erneuert.

Zu 4) Die Verkehrsfläche teilt sich auf in 2.200 m² für die Fahrbahn, in 200 m² für Parkflächen und in 900 m² Gehweg- bzw. Nebenflächen.

Zu 5) Ihrer Schlussfolgerung, dass der Preis der NEW für die gesamte Maßnahme anzusetzen wäre, kann von hier aus nicht gefolgt werden. Bei dem berechneten Preis der NEW AG handelt es sich nur um die Kosten für den Asphaltaufbau. Die Schottertrag- und Frostschutzschichten sind nicht enthalten. Zur Erläuterung: Mit der NEW AG wird über den Fachbereich 66 eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Hierin werden die jeweils zu tragenden Kosten beschrieben und genau aufgeteilt.

Zu 6) Die Fachverwaltung rechnet zur Zeit mit Einheitspreisen für die Fahrbahn von 200 €/pro Quadratmeter und für die Nebenflächen, wie auch für die Parkflächen, mit 180 €/Quadratmeter (Netto). Dies entspricht den hier ermittelten Herstellungskosten. Ergänzend wurden noch die Kosten für die Verkehrstechnik hinzugerechnet. In den genannten Gesamtkosten von 801.630 € sind alle Kosten enthalten.

Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag
gez. Dipl.-Ing.


Copyright ©2024 Linksfraktion Mönchengladbach - DIE LINKE. im Rat der Stadt. Alle Rechte vorbehalten.