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25. Oktober 2022   Aktuelles - Anfragen
Beantwortet: Anfrage zum Haltestellenumbauprogramm 2019 - Barrierefreier Umbau

Manche Beschlüsse scheinen sehr lange zu brauchen bis sie umgesetzt werden, aber sind sie dann noch "zeitgemäß"?

Guten Tag,

es geht u.a. um den Top N 17 Vorlage 1505/X "Haltestellenumbauprogramm 2019 - Barrierefreier Umbau von 3 Bushaltepunkten - Böcklinstraße" aus Februar diesen Jahres, der aber als Tagesordnungspunkt öffentlich einsehbar ist. Deswegen auch diese Anfrage als öffentliche Anfrage. Die Vorlage beruht auf dem Beschluss aus 2018 für das Jahr 2019. Damals wurde nur der Ort, aber weiter nichts als die Liste der Haltestellen beschlossen. Ein späterer Beschluss zur Ausführungsplanung ist mir nicht bekannt. Nun steht die Bushaltestelle seit nun etwa ende September 2022 und ich frage mich ob es noch "zeitgemäß" ist, dass dadurch der Radweg unterbrochen wird. Und dann wurden zuletzt Bushaltestellen immer öfter nicht als "Einbuchtung" gebaut, da diese beim Anfahren gerade wegen der barrierefreien Erhöhung Probleme machen. Deswegen Frage ich:

- Wieso gab es keine spätere Ausführungsplanung die den Gremien vorgelegt wurden?
- Ist diese Planung mit der NEW und den Behindertenverbänden abgestimmt? Gibt es dazu unterlagen?
- Von wann ist die Planung und wurde sie ggf. noch mal vor der Vergabe auf die aktuellen Standards aktualisiert?
- Wieso wurde der Radweg nicht berücksichtigt?

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Antwort vom 10.11.2022:

Sehr geehrter Herr Schultz,

Herrn Oberbürgermeister Heinrichs hat Ihre Anfrage vom 25.10.2022 zum Haltestellenumbauprogramm 2019 – Barrierefreier Umbau, Haltestelle „Böcklinstraße“ erreicht, zu welcher ich Ihnen Folgendes mitteilen kann:

Der barrierefreie Umbau der Haltestelle „Böcklinstraße“ wurde erstmalig im Jahr 2018 über die Berichtsvorlage 2143/IX zum generellen Ablauf des Haltestellenumbauprogrammes in Form einer Liste bekannt gegeben und über die Berichtsvorlage 5118/IX („Haltestellenumbauprogramm im Bezirk West) im Jahr 2020 noch einmal konkret benannt. Zu diesem Zeitpunkt wurden den Berichtsvorlagen zum Haltestellenumbauprogramm, über welches Bestandshaltestellen lediglich mit den notwendigen Elementen der Barrierefreiheit ausgerüstet werden, generell keine Planwerke beigefügt. Den Beratungsvorlagen zu gänzlich neuen Haltestellen, zum Beispiel aus dem ÖPNV-Linienkonzept, wurden hingegen schon immer Pläne angehängt. Dies hat sich auf Wunsch der Politik im Jahr 2021 dahingehend geändert, dass mittlerweile allen Vorlagen zu Bushaltestellen entsprechende Pläne beigefügt werden.

Die Planungen sind alle sowohl mit den Beteiligten der Verkehrsbesprechung (Ordnungsamt, Polizei, mags, NEW, FB61, FB 66) als auch mit den Behindertenverbänden über die Inklusionsbeauftrage abgestimmt. Letzteres ist für die Förderantragsstellung beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ohnehin zwingend vorgeschrieben.

Die Planung entspricht den geltenden Regelwerken und den ebenfalls mit den Behindertenverbänden abgestimmten Straßenbaudetails der Stadt Mönchengladbach.

Ein Radweg ist auch weiterhin in Form eines gemeinsamen Geh- und Radweges (erkennbar über das Verkehrszeichen 240) vorhanden.

Die Platzverhältnisse haben andere Führungsformen des Radverkehrs in der Nebenanlage nicht zugelassen.

Eine Busbucht ist in diesem Bereich der Aachener Straße allein aufgrund der hohen Verkehrsmengen zwingend notwendig, da der Verkehrsfluss ansonsten zu sehr negativ beeinflusst würde.

Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


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