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19. April 2018   Aktuelles - Anfragen
Anfrage zu Ditib Mönchengladbach

Aufgrund der Berichterstattung über die Ditib-Moschee in Mönchengladbach, die kleine Kinder Krieg spielen lässt, am 17.04.2018 bei Buzzfeed und am 18.04.2018 in der Rheinischen Post, haben wir an die Stadt eine Anfrage gestellt. Darin geht es sowohl um mögliche Kindeswohlgefährdung, als auch um die Zusammenarbeit und Geldflüsse. Im folgenden unsere Fragen.

1. Handelt es sich bei der Diyanet Moschee (Ditib Mönchengladbach) um einen Träger der freien Kinder und Jugendhilfe oder wird eine eventuell stattfindende Kinder- und Jugendarbeit anderweitig aus kommunalen Mitteln finanziert?

Falls ja: ergibt sich für uns die Frage nach einem bisher geführten Qualitätsdialog. Was bedeutet dieser Vorfall für den Status des Vereins?

Selbstformulierter Grundsatz der Arbeit ist „[…] Die DITIB verfolgt Ziele, die ausschließlich mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Einklang stehen. Wir bekennen uns zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung …“ oder aber „[…] DITIB ist eine Überparteiliche Organisation und verbietet jede Art von parteipolitischer Aktivität. …“ Nun scheint der medial aufgegriffene Vorfall diesem Anspruch nicht zu entsprechen, da Kinder anscheinend zur Parteipropaganda der AKP missbraucht werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des derzeitigen Angriffskriegs der türkischen Regierung in Nordsyrien, wirkt die von DITIB Mönchengladbach inszenierte Kriegsdarstellung befremdlich.

2. Wie kann über das Jugendamt Mönchengladbach sichergestellt werden, dass der Bezugsraum Diyanet Moschee insbesondere für Kinder und Jugendliche sicher bleibt?

Mit zunehmendem Konflikt in der Türkei ist auch eine Verschärfung der Situation in Mönchengladbach zu beobachten. Vor allem die beständige Kriegspropaganda der türkischen Regierungspartei führt zu einer massiven Verhärtung der Situation vor Ort. Kinder und Jugendliche werden gegeneinander ausgespielt, weil ihnen auch durch solche Inszenierungen suggeriert wird, wie sie zu denken und sich zu verhalten haben. Am Ende wird durch ein solch verantwortungsloses Verhalten des zuständigen Imam Unfrieden gestiftet, der sich auf viele Lebensbereiche unserer Stadt auswirken kann.

3. Gibt es mit der Mönchengladbacher Diyanet Moschee eine Vereinbarung zum Kinderschutz?

Wie im Jugendhilfeausschuss beschlossen, soll das Jugendamt mit den unterschiedlichen Ausrichtern der verbandlichen und offenen Jugendarbeit eine Vereinbarung zur Prävention von Gewalt beschließen. In dieser wird die Notwendigkeit von erweiterten Führungszeugnissen oder die Teilnahme an Präventionsschulungen geregelt.

4. Gibt es darüber hinaus weitere Leistungsvereinbarungen mit der Stadt Mönchengladbach oder andere Vereinbarungen der Bezuschussung?


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