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12. November 2019   Aktuelles - Planungs- und Bauausschuss
Neubaugebiet Am Brückensteg

Manchmal sind es die kleinen Dinge die vielleicht viel größere Fragen aufwerfen als gedacht. Hier geht es um einen kleinen, neuen Platz in einem Neubaugebiet. Es ist zu vermuten, dass dieser später durch die mags zu pflegen ist und so zusätzliche Kosten entstehen. Aber wer hat das beschlossen? Auch eine Grundsatzfrage, wer in der Stadt was darf.

Sehr geehrter Herr Reiners,

es geht um das Neubaugebiet Am Brückensteg über das auch kürzlich die RP berichtete:
https://rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/startschuss-fuer-das-wohnquartier-am-brueckensteg-in-moenchengladbach_aid-46998889

Das ist ein §34 Bebauung der EWMG, sie tauchte mal 2017 im Bericht auf (Seite 2 unten):
http://pvr.itk-rheinland.de/ratsinfo/moenchengladbach/13055/Vm9ybGFnZW5kb2t1bWVudCAob2VmZmVudGxpY2gp/14/n/128514.doc

Und die Straßenbenennung war erst letzten Ratszug Thema in der BV Ost:
http://pvr.itk-rheinland.de/ratsinfo/moenchengladbach/14938/Vm9ybGFnZW5kb2t1bWVudCAob2VmZmVudGxpY2gp/14/n/156463.doc

Es gibt m.E. keine weiteren Beschlüsse dazu. Meine Frage nun bezieht sich auf den RP Artikel, in dem steht:
"... Im Mittelpunkt für das neue Wohngebiet liegt ein Quartiersplatz. Er soll als Treffpunkt und multifunktionale Fläche für Besucher und Bewohner dienen, wodurch eine hohe Aufenthaltsqualität entstehen soll. In seiner Form soll der Platz an die des bestehenden Spielplatzes angepasst werden. ..."

Aus diesem Zusammenhang frage ich:

- Heißt das, dass der neue Platz von der Stadt zu pflegen ist / in Besitz der Stadt übergeht?
- Wird also der neue Platz als zusätzlich zu unterhaltende Fläche im mags Wirtschaftsplan zu berücksichtigen sein?
- Trägt die Baukosten für den Platz alleine der Investor?

Die Fragen zielen darauf ab, dass wir in anderen solcher Fälle in den Beratungsvorlagen auf Folgekosten des Unterhalt hingewiesen wird. Wenn nun hier auch solche Folgekosten entstehen, wieso kann die EWMG dies alleine beschließen? Wann muss eine solche Haushaltsrelewanz in den politischen Gremien beschlossen werden, wann kann die Stadt oder eine städtische Gesellschaft dies als Alltagsgeschäft beschließen?

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz


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