01. Februar 2011   Aktuelles - Allgemeines
Öffentliche Angelegenheiten müssen öffentlich beraten werden!

„Die Staatsform muss ein durchsichtiges Gewand sei, das sich dicht an den Leib des Volkes schmiegt. Jedes Schwellen der Adern, jedes Spannen der Muskeln, jedes Zucken der Sehnen muss sich darin abdrücken.“
(Georg Büchner, „Dantons Tod“)

Das gilt nicht nur auf der Bühne, sondern auch für die Theaterorgane.

In den Diskussionen um die Rechtsformänderung des Gemeinschaftstheaters Krefeld und Mönchengladbach bestand großes Einvernehmen darüber, die Sitzungsmodalitäten des Theaterkuratoriums in der früheren GbR beizubehalten  und öffentliches Tagen der Theaterorgane zu ermöglichen. So ist in § 13 Gesellschaftervertrag vorgesehen, dass der Aufsichtsrat öffentlich tagen kann. Der nunmehr vom Theater vorgelegte Entwurf der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat relativiert nicht nur diese Option, sondern hebt den Grundsatz der Öffentlichkeit auf, indem in § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorgesehen ist, dass „ die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats  geheim zu halten“ sind und „Ausnahmen der Zustimmung des Aufsichtsrates“ bedürfen.

Wenn eine Kommune Unternehmungen im Bereich der Daseinsvorsorge in privatrechtlicher Form betreibt, hebt das die Gemeinwohlbindung nicht auf. Die Ziele und das Geschäftsgebaren müssen öffentlicher Diskussion und Kontrolle zugänglich sein.

Mit der Rechtformänderung der Vereinigten Städtischen Bühnen soll nun ein kommunales Unternehmen kultureller Daseinvorsorge in privatrechtlicher Form als gemeinnützige Kapitalgesellschaft betrieben werden. Wenn nunmehr versucht werden soll über die neue Gesellschaft die Flucht ins Privatrecht anzutreten und die öffentliche Diskussion und Kontrolle der Geschäftstätigkeit zu blockieren, wird die notwendige Transparenz verhindert.

Die LINKE wird in der konstituierenden Aufsichtsratssitzung einen Änderungseintrag zur Geschäftordnung einreichen. Danach soll der Aufsichtsrat grundsätzlich öffentlich tagen und Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates nur dann als geheim eingestuft werden können, wenn sie nichtöffentliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel Personalenscheidungen betreffen.

Darüber hinaus verlangt Die LINKE auch ein Informationsrecht der Räte durch die aus ihren Reihen gewählten Aufsichtsratsmitgliedern und ein Anhörungsrecht der Räte vor wichtigen Entscheidungen.

Hier der Änderungsantrag als Word-Datei

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