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Veranstaltung 

Titel:
Nein! Zum neuen Polizeigesetz
Wann:
07.07.2018 11.40 Uhr
Kategorie:
Diverses Überregional

Beschreibung

Anreise aus Mönchengladbach - Wir treffen uns am 07.07.2018:
11.40 Uhr Rheydt Hauptbahnhof
11.50 Uhr Mönchengladbach Hauptbahnhof

Liebe Freund*innen,
liebe Kolleg*innen,

die NRW-Landesregierung plant eine massive Verschärfung des
Polizeigesetzes (PolG NRW). Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll diese ohne große Diskussion verabschiedet werden. Diese Verschärfung hebelt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und Gewaltenteilung aus. Als Bündnis "Nein zum Polizeigesetz NRW" rufen wir für den 7. Juli zu einer Großdemonstration auf, um unsere vielfältige Kritik am neuen Polizeigesetz auf die Straße zu tragen, denn das neue Gesetz betrifft uns alle, sei es im Alltag, auf der Straße, in Schule, Uni oder im Betrieb.

Es ist ein Angriff auf verschiedene Lebensräume: Sei es im politischen Aktivismus durch den Einsatz von Tasern, im Alltag durch flächdeckende Kameraüberwachung, durch das polizeiliche Mitlesen unserer WhatsApp Nachrichten, am Wochenende im Fußballstadion und bei der Diskriminierung von Migrant*innen (durch sog. Racial Profiling). Das neue Gesetz wird nicht dafür sorgen, gesellschaftliche Probleme zu lösen. Aber die Grundrechte werden weiter ausgehöhlt.

Auch wir Mönchengladbacher*innen wollen den breiten Widerstand gegen das Gesetz unterstützen. Mit einer gemeinsamen Anreise zur Demo am 7. Juli nach Düsseldorf (Treffen um 11.50 Uhr auf dem Europaplatz vor dem Hbf)
UnterstützerInnen-Liste:
https://www.no-polizeigesetz-nrw.de/unterstuetzerinnen/

Das neue Polizeigesetz umfasst:

* Einführung des Begriffs der sogenannten "drohenden (terroristischen) Gefahr"
* Einführung von Tasern als neue Waffe
* Schleierfahndung mit Anhalte- und Sichtkontrollen (u.a. gehört dazu das so genannte Racial Profiling)
* Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Orten
* Einführung von Staatstrojanern, d.h. der Möglichkeit die Geräte von Menschen zu hacken, um verschlüsselte Kommunikation mitzulesen und Inhalte zu protokollieren
* Anordnung von Aufenthaltsbeschränkungen und Kontaktverboten als präventiv-polizeiliche Maßnahme
* Überwachung durch Fußfesseln u.a. zur Einhaltung der Anordnungen
* Verlängerung der Ingewahrsamnahme, z.B. zur Identitätsfeststellung auf 7 Tage und bei terroristischen Gefahren auf 1 Monat


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