Umgang mit Anfragen vom Senior:innenrat und aus dem Jugendparlament & Möglichkeiten von Antragsrechten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wie wir durch ein Interview mit einem Mitglied des Jugendparlaments im Stadt- und Landboten Rheindahlen erfahren haben, wurde seitens des Jungendparlaments „schon die ein oder andere Anfrage an die Verwaltung gestellt“.
Anders als Anfragen aus den Fraktionen, werden diese mit den entsprechenden Beantwortungen aber anscheinend nicht allen im Rat vertretenden Fraktionen, Gruppen und Einzelmitgliedern zugestellt.
Daher bitten wir um Erläuterung über das Verfahren bezüglich Anfragen des Senior:innenrates und aus dem Jugendparlament und um Beantwortung, warum diese mit den dazugehörigen Antworten der Verwaltung nicht an die im Rat vertretenden Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder weitergeleitet werden.
Möglichkeiten von Antragsrechten | Die Verwaltung möge darstellen, was satzungsgemäß oder wie die städtische Geschäftsordnung geändert werden müsste, damit der Senior:innenrat und das Jugendparlament Anträge direkt an die Stadt richten und in den Gremien des Stadtparlaments stellen können.
Mit freundlichen Grüßen
Erik Jansen
Antwort vom 12.12.2024 als nicht barrierefreies PDF: Es wird der rechtliche unterschied geschildert, aber es soll noch geklärt werden ob eine Gleichbehandlung möglich ist.