Im Januar wurden Pläne des Landes öffentlich um im JHQ statt der JVA nun ein Abschiebegefängnis zu errichten. Die Stadt wusste seit spätestens Dezember davon. Unklar ist nun, warum die Stadt zur geplanten Unterkunft für Geflüchtete noch im Sommer 2024 das Baurecht anführte, warum diese nur an einer Stelle im Stadtgebiet möglich sei. Selbst der derzeitige Standort am Nordpark sei baurechtlich nicht umsetzbar. Nun soll es aber unproblematisch sein im JHQ Baurecht zu schaffen. Das bedarf einer Erklärung!
Sehr geehrte Mitarbeitende der Verwaltung,
die Absicht ein Abschiebegefängnis auf dem ehemaligen JHQ Gelände zu errichten, führt unsererseits zu folgender Frage – der Schaffung von dem nötigen Baurecht betreffend:
Bezüglich der Vorlage 3049/X ‚Neubau einer Flüchtlingsunterkunft‘ gab es verschiedene Ausschlussgründe, um das Projekt z.B. im Nordpark oder auch im JHQ gemäß dem § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) baurechtlich zu realisieren.
In dem Zusammenhang bitten wir um Auskunft, was baurechtlich nun anders ist, dass Baurecht für ein Abschiebegefängnis im Außenbereich möglich sei, während die Schaffung einer Flüchtlingsunterkunft mit den verschiedensten Herausforderungen verbunden waren, um entsprechendes Baurecht zu erlangen.
Für Ihre freundliche Antwort danken wir Ihnen schon jetzt!
Mit besten Grüßen
DIE LINKE. Ratsfraktion