23. Februar 2018   Aktuelles - Anfragen
Anfrage Schwangerschaftsabbruch

Wenn eine Frau ungewollt schwanger wird, ist aufgrund des § 218 StGB Eile geboten, wenn sie straffrei einen Abbruch durchführen lassen möchte. Der § 219a StGB verbietet aber Ärztinnen und Ärzten, darüber unter anderem im Internet zu informieren, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Der Fall von Kristina Hänel hat der Gesellschaft vor Augen geführt, in welche Situation Ärztinnen und Ärzte gelangen, wenn sie es dennoch tun: Sie wurde von einem Abtreibungsgegner angezeigt und vom Amtsgericht Gießen zu 6.000 Euro Strafe verurteilt. Frau Hänel ist nicht die einzige betroffene Ärztin. Derzeit läuft unter anderem gegen Ärztinnen in Kassel ein Verfahren.

Es ist für Frauen zeitaufwendig, sich die Information zu beschaffen. Ihr Recht auf freie Arztwahl kann so zudem nicht unbedingt gesichert werden. Das Interesse der Abtreibungsgegner ist zudem, dass Rat suchende Frauen auf Webseiten gelangen, auf denen brutale und triggernde Inhalte dargeboten und Ärztinnen/Ärzte diffamiert werden – um Frauen einzuschüchtern und sie davon abzuhalten, ihr Selbstbestimmungsrecht wahrzunehmen.

Auf der Webseite der Stadt Mönchengladbach finden sich immerhin Hinweise auf Pro-Famila und Donum Vitae, aber gesammelte Informationen wie zum Beispiel in Hamburg giebt es nicht:
http://www.hamburg.de/schwangerschaftskonfliktberatung/4020554/schwangerschaftsabbruch/

Wir haben uns mit Beratungsstellen in verbindung gesetzt und die Rückmeldung bekommen, dass diese eine unabhängige Information der Stadt begrüßen würden. Ausdrücklich geht es nicht um Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch oder gegen ihn. Es geht nur um einfach auffindbare Informationen von Seiten einer verläßlichen Stelle wie die Stadt sie ist.

Aus diesem Grund fragen wir:

1) Hat die Verwaltung eine komplette Liste von Adressen von Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Mönchengladbach?
Wenn ja: Kann die Stadt diese öffentlich zugänglich machen?
Wenn nein: Bittet die Fraktion um erstellung und übermittlung einer solchen Liste.

2) Hat die Verwaltung eine komplette Liste der Praxiseinrichtungen in Mönchengladbach, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen?
Wenn ja: Kann die Stadt diese öffentlich zugänglich machen unter Berücksichtigung, dass manche Ärztin/Ärzte nicht auf so einer Liste geführt werden wollen? Gerade für Mönchengladbach ist zu berücksichtigen, dass es nur drei Praxen gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. So ist der Schutz der Praxen besonders zu berücksichtigen, was gegen eine öffentliche Liste spricht. Jedoch könnte in erwägung gezogen werden auch Praxen im Umland aufzunehmen.

3) Kann die Verwaltung nach Hamburger Vorbild auf ihrer Webseite gesammelte Informationen zum Schwangeschaftsabbruch veröffentlichen?


Lesen sie hier auch die Pressemitteilung zu diesem Thema.

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