29. November 2020   Aktuelles - Anfragen
Beantwortet: Anfrage Parkplätze für Menschen mit Behinderung

Wieder einmal gab uns ein Post in den Sozialen Medien Fragen auf, dies mal ging es um einen unzureichend - gar gefährlich - gestallteten Parkplatz für Menschen mit Behinderung.

Anfrage:

Guten Tag,

ich hatte diese Anfrage bereits der mags gestellt, aber diese sagte die Stadt ist zuständig. Über Facebook bin ich auf das anhängende Foto gestoßen. Bei diesem Parkplatz für Menschen mit Behinderung bestehen zwei gravierende Fehler. Zum einen gibt es nicht direkt eine Bordstein Absenkung, so das der*die Fahrer*in nach dem Aussteigen womöglich mit ihrem Rollstuhl erstmal weiter auf der Straße fahren muss. Zum anderen sollten solche Parkplätze nie halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Gehweg gebaut werden. Das Schräge parken erschwert Aus- / Umsteigen in den Rollstuhl. Deswegen steht der Wagen hier auch ganz auf der Straße.

Wer ist dafür zuständig die Fehler zu beseitigen?
Gibt es in der Stadt aktuelle Umsetzungsanweisungen für Parkplätze für Menschen mit Behinderung?
Wieviele Parkplätze für Menschen mit Behinderung gibt es Stadtweit und gibt es einen Überblick, wie viele davon so wie im Bild nicht richtig Umgesetzt wurden?

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Antwort:

Sehr geehrter Herr Schultz,

Ihre u.a. Anfrage bezüglich der Behindertenparkplätze im Stadtgebiet am Beispiel der Rheinstraße wurde mir vom Büro des Oberbürgermeisters zur Beantwortung übersandt.
Wie für fast alles im Straßenverkehr gibt es auch für die Einrichtung von Behindertenparkplätzen Vorschriften und Richtlinien. Die maßgeblichen sind hierbei die "Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR)" und die "DIN 18040-3 Behindertenparkplatz". In beiden Werken wird geregelt, wo und wie Behindertenparkplätze einzurichten sind. Diese Vorgaben werden auch bei der Neueinrichtung von Behindertenparkplätzen befolgt.
Der Behindertenparkplatz auf der Rheinstraße vor der Zulassungsstelle wurde aber bereits 1994 eingerichtet und entspricht daher nicht mehr aktuellen Vorschriften  für die Neueinrichtung. Daher ist der Hinweis auf die fehlende Absenkung für einen barrierefreien Zugang zum Gehweg und dem halbseitigen Gehwegparken bei den heutigen Maßstäben sicherlich berechtigt. Hinzu kommt auch, dass der Bus- und LKW-Verkehr auf der Rheinstraße in den letzten 25 Jahren stark zugenommen hat und es für den selbstfahrenden Behinderten nicht angenehm ist, zur Fahrbahnseite, womöglich mit Rollstuhl, ein- oder auszusteigen.
Es wurde daher mit der Zulassungsstelle vereinbart, auf dem Besucherparkplatz zwei dann auch regelkonforme Behindertenparkplätze einzurichten. Dort können die Behinderten dann auch abseits des Verkehrsgeschehens sicher ein- und aussteigen. Die Behindertenparkplätze liegen dann zwar ein wenig weiter weg, aber es ist zu berücksichtigen, dass auf dem Gelände der NEW im nächsten Jahr Umbauarbeiten geplant werden, die auch den Eingangs- bzw. Einfahrtsbereich betreffen. Es macht daher keinen Sinn am jetzigen Standort den Bürgersteig absenken zu lassen, wenn der Bereich im nächsten Jahr eh umgestaltet wird.

Eine Liste der in Mönchengladbach befindlichen Behindertenparkplätze habe ich beigefügt. Die meisten Parkplätze sind bereits in den 1990er  und 2000er Jahre eingerichtet worden.

Ich hoffe, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
R. Heinrichs

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