24. April 2021   Aktuelles - Anfragen
Beantwortet: Anfrage - Einberufung Härtefallkommission

Seit 2010 soll eine lokale Härtefallkommission bei ausländerrechtlichen Fragestellungen tätig werden. Bisher tagte sie kaum, dabei gäbe es aktuell einen Anlass eines in Viersen lebenden und in Mönchengladbach arbeitenden Menschen der von Abschiebung bedroht ist. Deswegen wurde DIE LINKE tätig. Die Antwort des Oberbürgermeister verwundert zumindest bezüglich des akuten Fall, denn da ließ er in den Medienberichten mehr Engagment vermuten. Zur eigenen Beurteilung gibt es hier die Anfrage und die Antwort. Die Linksfraktion wird es sicher nicht dabei belassen und hier die weiteren Schritte veröffentlichen.

Anfrage 24.4.2021:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
lieber Felix,

in seiner Sitzung vom 7. Juli 2010 hat der Rat beschlossen, eine kommunale Beratungskommission in ausländerrechtlichen Härtefällen (Härtefallkommission) einzurichten. Am 22.09.2010 hat der Rat einstimmig die Geschäftsordnung beschlossen, welche am 21.11.2013 ergänzt wurde. Seit dem heißt es im § 1 "Einrichtung und Zuständigkeit" unter Absatz 2:

"Neben der Beratung von Härtefällen befasst sich die Kommission mit allgemeinen ausländerrechtlichen Fragestellungen, insbesondere von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Zu einem entsprechenden Informationsaustausch soll die Kommission zweimal jährlich tagen."

Seit der Kommunalwahl 2014 hat die Härtefallkommission meines Wissens nach nur ein mal getagt. Ich bitte sie als Vorsitzender der Härtefallkommission (§ 3 Absatz 1) und ihr Büro als Geschäftsführung der Komission (§ 3 Absatz 2) zeitnah eine Sitzung anzusetzen und danach den zweimal jährlichen Rhythmus einzuhalten.

Für die nächste Sitzung bitten wir um die Aufnahme folgender Tagesordnungspunkte:

1) Fall Daouda Guilavogui
Der Fall des in  Viersen lebenden und in Mönchengladbach arbeitenden Guilavogui ist aus der Presse bekannt. Demnach wird er im Sommer Ausreisen müssen, sich in Guinea einen Pass besorgen und kann dann noch nicht mal sicher sein, dass er zurück nach Deutschland darf um seine Ausbildung abzuschließen. Die Verwaltung möge über den aktuellen Sachstand und die Gespräche mit Viersen berichten so wie Möglichkeiten aufzeigen, wie der Verbleib von Herrn Guilavogui gesichert oder zumindest unterstützt werden kann. Dabei soll geklärt werden, welche Rolle der Petitionsausschuss des Land NRW, bzw. die Härtefallkommission des Landes NRW spielen könnte. Weiter soll berichtet werden, ob der womöglich nötige Ablauf der Ausreisen, Pass besorgen, wieder Einreise durch das Außwertige Amt, die Deutsche Botschaft oder eine andere Behörde abgesichert werden kann, z.B. durch Begleitung einer Amtsperson um eine Festnahme in Guinea zu verhindern, durch Unterkunft in der Botschaft, durch Vorab klärung der Behördengänge in Guinea oder ähnliches.

2) Die Ausländerbehörde berichtet im Sinne des § 1 Absatz 2 der Geschäftsordnung über allgemeine ausländerrechtliche Fragestellungen, insbesondere von Asylbewerbern und Flüchtlingen. In diesem Zusammenhang bitten wir möglichst Vorab zur Vorbereitung folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Menschen wurden im Zeitraum vom 1.3.2019 bis jetzt aus Mönchengladbach rückgeführt? Bitte aufgeschlüsselt nach Monat, Nationalität und Länder in die zurückgeführt wurde.
- Warum wurde trotz weltweiter Pandemie rückgeführt?
- Wie viel Menschen haben derzeit den Status der Duldung?
- Wie viele davon den der so genannten Ausbildungsduldung?
- Für wie viele Menschen ist die Ausländerbehörde aktuell zuständig?
- Gibt es aktuell zu besetzende Stellen bei der Ausländerbehörde? Wenn ja, wie viele?

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Antwort 17.5.2021:

Sehr geehrter Herr Schultz,

vielen Dank für Ihre Mail vom 24. April 2021.

Nach der Kommunalwahl muss auch die Besetzung der Härtefallkommission aktualisiert werden. Erst kürzlich habe ich die Rückmeldung der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände erhalten, so dass die Benennung der Mitglieder und ihrer Stellvertreter*innen jetzt nahezu vollständig ist. Daher plane ich eine Sitzung der Härtefallkommission noch in der ersten Jahreshälfte.

Hinsichtlich Ihrer Themenwünsche für die nächste Sitzung muss ich zur Ausweisung des Herrn Daouda Guilavogui auf die Zuständigkeit der Stadt Viersen verweisen. Die hiesige Härtefallkommission berät nur Fälle von Personen, die in Mönchengladbach leben. Das Beratungsergebnis soll unserer Ausländerbehörde als Entscheidungshilfe bei Tatsachenfeststellungen und Ermessensentscheidungen dienen.

Zu Ihren Fragen unter Punkt zwei informiere ich Sie wie folgt:

Wie viele Menschen wurden im Zeitraum vom 1.3.2019 bis jetzt aus Mönchengladbach rückgeführt?

Im Zeitraum vom 01.03.-31.12.2019 wurden 4 serbische Staatsangehörige nach Serbien, 1 irakische Staatsangehörige nach Frankreich, 1 georgischer Staatsangehöriger nach Georgien, 2 serbische Staatsangehörige nach Serbien, 1 nordmazedonischer Staatsangehöriger nach Nord-Mazedonien, 2 ghanaische Staatsangehörige nach Ghana, 1 ukrainischer Staatsangehöriger in die Ukraine und 1 albanischer Staatsangehöriger nach Albanien - insgesamt 13 Personen -  zurückgeführt. Zusätzlich wurde in ca. 15 Fällen Amtshilfe für andere Behörden   geleistet.     
Vom 01.01.-31.12.2020 wurden 1 pakistanischer Staatsangehöriger nach Pakistan, 1 albanischer Staatsangehöriger nach Albanien, 1 russischer Staatsangehöriger nach Russland, 1 serbischer Staatsangehöriger nach Serbien und 3 nordmazedonische Staatsangehörige nach Nord-Mazedonien -  insgesamt 7 Personen – zurückgeführt. Zudem wurde in 10 Fällen Amtshilfe für andere Behörden geleistet.
In 2021 wurden bislang 1 türkischer Staatsangehöriger in die Türkei, 1 polnischer Staatsangehöriger nach Polen, 1 ghanaischer Staatsangehöriger nach Ghana, 1 georgischer Staatsangehöriger nach Georgien, 2 nordmazedonische Staatsangehörige nach Nord-Mazedonien und 1 georgische Staatsangehöriger nach Georgien -  insgesamt 7 Personen – zurückgeführt. Außerdem wurde in 3 Fällen Amtshilfe für andere Behörden geleistet.

Warum wurde trotz weltweiter Pandemie rückgeführt?

Die Corona-Pandemie war und ist, unter Beachtung der landesspezifischen Vorgaben, für sich kein Duldungsgrund. Eine Anordnung nach § 60 a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ist nicht ergangen.

Wie viel Menschen haben derzeit den Status der Duldung?

Aktuell haben 703 Personen in Mönchengladbach den Status der Duldung.

Wie viele davon den der so genannten Ausbildungsduldung?

Derzeit haben 11 Personen eine so genannte Ausbildungsduldung.

Für wie viele Menschen ist die Ausländerbehörde aktuell zuständig?

Nach dem Ausländerzentralregister sind bis Ende März 49.234 Ausländer*innen für Mönchengladbach erfasst.

Gibt es aktuell zu besetzende Stellen bei der Ausländerbehörde? Wenn ja, wie viele?

Aktuell befinden sich 3 Stellen (2 Bezirksführer*innen und 1 Mitarbeiter*innen) im Besetzungsverfahren.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Felix Heinrichs
Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach

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