17. Mai 2022   Aktuelles - Anfragen
Sanierungsbedarf Bezirkssportanlage Rheindahlen & Sportplatz Sicherheitsprüfungen

Unabhängig der geplanten Fortschreibung des Sportentwicklungsplans besteht ein Sanierungsbedarf an der Bezirkssportanlage Rheindahlen, welcher auch dahingehend notwendig ist, um Sportler*innen in gesundheitlicher Hinsicht zu schützen. Betroffen sind möglicherweise auch Sprungbretter, die 2019 erst ausgetauscht, jedoch nicht optimal verbaut worden seien. Da jährlich eine Vielzahl an Sportabzeichen auch durch Feuerwehrleuten und Polizist*innen, die diese für die Ausübung ihrer Tätigkeiten benötigen, dort abgelegt werden, möchte DIE LINKE. gerne Bedarfe und geplante Sanierungsumsetzungen ermittelt wissen.

Weiter stellt sich generell die Frage, wie die Stadt Mönchengladbach mit Sicherheitsprüfungen und Sicherheitsmanagements verfährt, um eine möglichst sichere Ausübung des Breitensports gewährleisten zu können.

 

Anfrage gestellt in der BV-West am 17.5.2022:

 

Unabhängig der geplanten Fortschreibung des Sportentwicklungsplans besteht ein Sanierungsbedarf an der Bezirkssportanlage Rheindahlen, welcher auch dahingehend notwendig ist, um Sportler*innen in gesundheitlicher Hinsicht zu schützen. Betroffen sind möglicherweise auch Sprungbretter, die 2019 erst ausgetauscht, jedoch nicht optimal verbaut worden seien.

Dazu bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Sanierungsbedarfe bestehen nach Einschätzung der Verwaltung zurzeit für alle Sportarten auf dem Gelände der Bezirkssportanlage Rheindahlen?

2. Welche Sanierungen sollen nach heutigem Stand (auch im Sinne des bisherigen Sportentwicklungsplans) zur Gefahrenabwehr zum welchem Zeitpunkt durchgeführt werden?

3. Welche Erkenntnisse liegen explizit zu den Sprungbrettern in Hinsicht von Verletzungsgefahren vor?

Weiter bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen in Hinsicht von Sportplatz Sicherheitsprüfungen:

1. Führt die Stadt Mönchengladbach ein Sicherheitsmanagement über Sportstätten auf der Grundlage der „Richtlinien für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien“ (FLL 2014)
Falls nein: nach welcher Grundlage besteht ein eventuelles Sicherheitsmanagement?

2. Nach welchen Intervallen und nach welchen Umfang finden Inspektionen für Sportplätze und Sportanlagen in Mönchengladbach statt?

3. Nach welchen Intervallen und nach welchen Umfang finden Inspektionen für Ingenieurbauwerke (z.B. Masten) auf Sportplätzen in Mönchengladbach statt?

4. Nach welchen Rechtsvorschriften / Grundlagen sind Sicherheitsprüfungen und das Führen eines Sicherheitsmanagements für Sportplätze und Sportanlagen verpflichtent.

5. Führt die Stadt Mönchengladbach Sicherheitsprüfungen für Sportplätze und Sportanlagen eigenständig durch oder werden Unternehmen aus der Privatwirtschaft damit betraut?

Für die freundliche Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen schon jetzt!
DIE LINKE. Ratsfraktion
Erik Jansen

Die Anfrage wurde am 12.9.2022 angemahnt.

Weitersagen

Kontakt | Impressum