25. August 2022   Aktuelles - Anfragen
Beantwortet: Einberufung Härtefallkomission

Wie im April / Mai 2021 scheint die Härtefallkommission nicht zu tagen, obwohl es aktuelle Fälle gibt und sie turnusmäßig zwei mal im Jahr zusammen kommen sollte.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
lieber Felix,

am 10.08 hätte Herr I.F. aus der Türkei im St. Elisabeth Krankenhaus in Salzgitter mit seiner Arbeit als Arzt beginnen können. Er hatte sich zuvor sehr schnell die deutsche Sprache angeeignet und sich im neuen Land zurechtgefunden. Dies und seine 16 Jahre Berufserfahrung als Allgemeinmediziner schienen das Krankenhaus in Salzgitter überzeugt zu haben, so dass sie I.F. einen Arbeitsvertrag anboten. Voraussetzung war die Erteilung eines Aufenthaltstitels und eine Arbeitserlaubnis, doch diese wurde und wird noch immer vom Ausländeramt Mönchengladbach verweigert.

Der Personal-/Fachkräftemangel gerade in diesem Bereich wird als Bekannt vorausgesetzt, weswegen die Weigerung alleine schon aus gesellschaftlichen Gründen unverständlich ist. Aber natürlich geht es auch um ein persönliches Schicksal, dass durch die Ungewissheit bis hin zur drohenden Abschiebung schwere psychische Folgen haben kann. Eine weitere Belastung ist, dass das Ausländeramt die Ehe mit seiner ukrainischen Frau angezweifelt.

Wir beantragen hiermit, dass sie die Härtefallkommission zu diesem Fall einberufen. Diese sollte sowieso zwei mal im Jahr tagen und sie hatten uns im Rahmen der Diskussion vom April / Mai 2021 in Aussicht gestellt die Kommission wieder regelmäßig tagen zu lassen. Es ist also auch Turnusgemäß eine Sitzung längst fällig.

Ich möchte im Fall I.F. auf § 1 "Einrichtung und Zuständigkeit" Absatz 2 hinweisen, dass dort als Aufgabe "die Beratung von Härtefällen" genannt wird. So gilt es zu prüfen, ob Herr I.F. an der Sitzung teilnehmen kann, obwohl diese eigentlich nicht öffentlich sind. "Beratung" und "nichtöffentlich" würde in solchen Fällen ja zu einem gewissen Widerspruch führen der ggf. durch eine Satzungsänderung behoben werden sollte.

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Antwort vom 20.9.2022 (Hinweis: der Fall war bereits mit Namen öffentlich in der Presse, deswegen ist unseres Erachtens die nichtöffentlichkeit der Antwort unnötig, wir haben nur Details zum Fall unkenntlich gemacht.)

Sehr geehrter Herr Schultz,

vielen Dank für Ihre Mail zur Einberufung der Härtefallkommission. Ich plane eine Sitzung der Kommission für den 10. November 2022. Eine formelle Einladung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Situation ... erfüllt die Voraussetzungen für eine Besprechung in der Kommission nicht. Gemäß § 5 Absatz 2 berät die Härtefallkommission über Fälle von in Mönchengladbach lebenden Personen, bei denen die Beendigung des Aufenthaltes bevorsteht und eine besondere Härte geltend gemacht wird, insbesondere dann, wenn die Vorlage bei der Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen ansteht oder in Betracht kommt.

Aus Gründen des Datenschutzes erhalten nur Sie eine Antwort auf Ihre Anfrage. Im Übrigen ist § 1 Absatz 2 der Geschäftsordnung so zu verstehen, dass eine konkrete Fallkonstellation von den Mitgliedern der Kommission beraten und gegebenenfalls zu diesem Fall eine Empfehlung an die Ausländerbehörde ausgesprochen wird. Es ist nicht gemeint, dass die Person von der Kommission beraten wird. Eine Anwesenheit der Person ist somit weder vorgesehen noch erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Nachtrag: Die Härtefallkommision tagt nun am 10.11.2022.

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