16. November 2015   Aktuelles - Bezirksvertretung Nord
Haushaltsrede Bezik Nord

Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher!
Werte Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Damen und Herren!

Hätte ich meine Haushaltsrede bis Montagabend fertig gehabt, so hätte ich sie nach dem Eingang des Antrages der GroKo, zugestellt von Herrn Rothkopf am 10.11. um 11:06 Uhr, wieder verwerfen können. Vor allem im Bezug auf das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und den damit einhergehenden beantragten Änderungen der GroKo. Dankenswerterweise nach Hinweisen von Herrn Stockschläger, dem einige Ungereimtheiten aufgefallen sind, stellen auch wir verwundert fest, dass den Antragstellern anscheinend Listen und Informationen vorlagen, welche sämtlichen anderen Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern im Rat nicht zugesandt oder zur Kenntnisnahme weitergereicht wurden. Dies ist eine  Ungleichbehandlung sondergleichen. Ähnlich wie bei den von Informationen ausgeschlossenen anderen Fraktionen sind Großteile der genannten Maßnahmen aufgrund fehlender Infos auch für uns nicht überprüfbar. Hier noch mal ein Dank an die FDP. Insgesamt gesehen ist diese Vorgehensweise sehr beschämend. Hinterzimmerpolitik wie gehabt.

 

Aufgrund der gerade mal vor 10 Tagen vom Stadtkämmerer Herr Kuckels eingebrachten Einbringung der Verwaltungsentwürfe für den Haushalt 2016 möchte ich insgesamt nur punktuell auf die Einbringung eingehen. Herr Kuckels hat in meinen Augen diesmal eine sehr ausführliche und in Teilen auch sehr überraschende Einbringung formuliert. Auch wenn er darauf hinweist, "jetzt würden wieder einige behaupten, sie hätten es ja schon immer gewusst", will ich folgende Punkte erläutern:

 

Richtig erkannt bleibt die Tatsache, dass tatsächliche durch das Land NRW verursachte Kosten von diesem nicht gänzlich übernommen werden. Dies betrifft zu großen Teilen, aber nicht nur die Flüchtlingsunterbringung und die damit zusammenhängenden Kosten. In früheren Haushaltsdebatten haben wir schon öfters darauf hingewiesen, dass bestimmte Aufgaben aus dem Land an die Kommunen auch vom Land finanziert werden müssen. Das Konnektivitätsprinzip ist (teils auch „Konnexitätsgebot“ genannt) ein Rechtssatz, der gerichtlich durchsetzbare Ansprüche der Kommunen gegen die Länder begründet.)  lässt grüßen. Mit Professor Werner Rügemer von der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Uni Köln hatten wir vor längerer Zeit in einer gemeinsamen Veranstaltung darauf hingewiesen, dass die Stadt rechtliche durchsetzbare Ansprüche  des Landes auf dem Klageweg einfordern könnte. Dies ist leider nicht geschehen. Andere Kommunen haben das gemacht und hatten Erfolg.

In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings auch erwähnen, dass die richtige Feststellung des Kämmerers, dass eine zusätzliche Belastung der Kommune durch die Flüchtlingsunterbringung und Situation keinen entscheidenden Grund für Steuererhöhungen darstellt. Dies ist, und da schließe ich mich meinem Kollegen aus der BV West an, eine verbindliche und wirklich wichtige Aussage, die den Nährboden für widerlich-rechtes Gedankengut entzieht.
Weiter sehen Sie die Aufnahme von Flüchtlingen nicht einfach nur als Herausforderung sondern als Chance „Flüchtlinge mit einer Bleibeperspektive in unsere Gesellschaft und in den örtlichen Arbeitsmarkt [zu integrieren]“. Mit der Aussage stehen Sie für eine bunte und tolerante Haltung ein, wie es der Stadt Mönchengladbach gut zu Gesicht steht und dafür möchte ich meinen Respekt äußern.
Ebenfalls eingehen möchte ich noch auf drei weitere Punkte des Entwurfes. Zuerst einmal freue ich mich, dass nun auch der Stadtkämmerer eingesehen hat, dass weiterer drastischer Personalabbau einer funktionierenden Verwaltung nicht zuträglich ist. Die Überlastung der einzelnen Mitarbeiter in den verschiedenen Dezernaten der Verwaltung und der daraus resultierende Krankenstand sprechen eine deutliche Sprache. Auch wenn wir es gerne gesehen hätten, dass diese Erkenntnis schon weit früher bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung angekommen wäre, so sehen wir doch eine Abkehr dieser sinnlosen Stellenabbauplanung als ein deutlich positives Zeichen.

Eindeutig lehnen wir dagegen die Gründung der AöR (Anstalt öffentlichen Rechts) mitsamt ihrer unnötigen Geldverschwendung ab. Ab 2016 dauerhaft im nicht-gebührenfinanzierten Teil mit 5 Millionen € jährlich alimentiert, zusätzlich zu den 2016 und 2017 Einmal-Beträgen von 3 Mill. €, ist dies, ebenso wie die Erhöhung der Besoldung des parteipolitisch geförderten neuen Baudezernenten , eine der unnötigsten Geldverschwendungen par excellance. Das der von uns geforderte Eigenbetrieb anstelle der AöR noch nicht einmal im Ansatz zur Diskussion gestellt wurde und die ablehnende Haltung der betroffenen städtischen Mitarbeiter und der zuständigen Gewerkschaft nicht beachtet wurden, ist ein armseliges Demokratieverständnis der Groko im Allgemeinen und hier im speziellen. Passt zu meinem Verweis am Anfang der Stellungnahme.

Ein weiterer anzusprechender Punkt meinerseits betrifft die Erhöhungen der Grundsteuer B, und wie man dem Einvernehmen nach hören kann, auch die Erhöhung der Gewerbesteuer. Wie Sie wissen, lehnen wir die Erhöhung der Grundsteuer B ab. Die Grundsteuer betrifft nicht nur die Mieter, sondern nach der Liste des Stadtkämmerers, tragen auch die Unternehmen einen markant größeren Anteil je Immobilie. Jetzt könnte man meinen, "starke Schultern tragen mehr", aber dieser Ansatz, der an sich ja richtig sein kann, relativiert sich schnell wieder, da ALLE Unternehmen unabhängig von ihrer Situation zur Kasse gebeten werden. Vom Kleinst - bis zum Kleinunternehmer, vom mittelständischem Unternehmer - alle werden hier geschröpft und wie im richtigen Leben gilt: Der eine kann es tragen - der andere nicht. Die "starken Schultern" sind daher in der Gesamtheit eben nicht ausschlaggebend für die Begründung einer Erhöhung der Grundsteuer. Nebenbei gesagt, würde das außen vorlassen der Erhöhung der Grundsteuer nachhaltig gesehen einen wirklichen Standortvorteil für Mieter und Gewerbe schaffen, denn sie würden günstigere Mieten bedeuten, da Erhöhungen nicht auf die betroffenen Schultern der Mieter und Konsumenten übertragen werden müsste.

Anders sieht es bei der Gewerbesteuer aus. Hier mahnen wir schon länger eine Erhöhung (des Hebesteuersatzes) an und sehen daher auch die Bereitschaft, hier etwas zu verändern als richtig an. Da die Gewerbesteuer eine reine Gewinnsteuer ist, ist sie der bessere Hebel zur Verbesserung der Einnahmeseite. Und Allerorten schalmeit es ja fast unisono, dass Gladbach als dritt-ärmste Stadt der Region boomt und im Aufwind ist. Mich dünkt nur zuweilen, dass die Ausrufer dieser epochalen Erkenntnis  gänzlich nicht unbedingt selbst von ihrem Ansinnen überzeugt sind.

So möchte ich daher folgendes Fazit ziehen:

Trotz der teilweise guten Ansätze des Haushaltsentwurfes wie freie Kunstszene, Bürgerschaftliches Engagement, Gebäudeunterhaltung Schulen etc., können wir den Gesamthaushalt, und das wird sie nicht überraschen, in dieser Form nicht mittragen. Wir hoffen aber inständig, dass sie den begonnen Weg mit den eben erläuterten positiven Entscheidungen zusätzlich zu dem Stellenabbau-Stopp, der Erhöhung der Gewerbesteuer oder dem vorbildlichen Umgang mit der Flüchtlingssituation, welche zu außerordentlichen Mehrkosten im Haushalt nun mal führen, weitergehen. Dann wird auch eventuell einmal der Tag kommen, an dem wir dem Haushaltsentwurf zustimmen können. Wir wissen ja alle, dass dies elementar für unsere Stadt ist :-).

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

Mario Bocks (12.11.2015)

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