15. September 2018   Aktuelles - Planungs- und Bauausschuss
Baumhäuser: Wie reagiert die Vitusstadt?

Im Hambacher Forst engagieren sich seit Jahren Menschen für dessen erhalt und gegen den Tagebau von RWE. Unter einem regelrecht abstrusen vorwand konfisziert die Polizei erst die Feuerlöscher der "Baumbewohner*innen" um dann wenig später mit der Begründung des fehlenden Brandschutz die Räumung zu beginnen.

Für uns Grund genug den Oberbürgermeister mal zu fragen, wie er denn mit Baumhäusern im Stadtgebiet umgeht? Drohen auch hier Familien Polizei-Einsätze im Garten, weil die Baugenehmigung für das Baumhaus ihrer Kinder in einer Grauzone steckt?

Sehr geehrter Herr Reiners,

viele Mönchengladbacher*innen haben in ihren Gärten Baumhäuser für ihre Kinder gebaut oder planen dies. Ob baurechtlich dafür eine Genehmigung benötigt wird, hängt von der Nutzung, der Größe und vom Standort ab.

Die sogenannten verfahrensfreien Bauvorhaben bedürfen – wie der Name schon sagt – keiner Baugenehmigung. Ein Baumhaus kann in diese Kategorie fallen. Grundlage für ein verfahrensfreies Vorhaben ist, dass es keinen Aufenthaltsraum beinhaltet, d.h. dass es über keine Feuerstätte oder Toilette verfügt. Außerdem ist die Größe beschränkt.

In NRW sind 30qm innerhalb eines Bebauungsplan Bereiches genehmigungsfrei und außerhalb gibt es keine Größen Begrenzung. Trotzdem sind die Definitionen von Feuerstelle, Toilette und Größe auch immer in gewissen Rahmen eine Auslegungssache. So kann z.B. eine Campingtoilette eine akzeptierte Ausnahme darstellen. Ein aufgestellter Camping-Kocher kann nicht zur Feuerstelle gezählt werden.

Daraus ergibt sich, dass trotz gewissenhafter Prüfung viele Mönchengladbacher Baumhäuser wohlmöglich in einer Grauzone stecken. In Anbetracht der Vorfälle im Hambacher Forst frage ich für die Fraktion DIE LINKE:

Wie verhält sich das örtliche Bauamt bei vermuteter oder erwiesener nichteinhaltung der Bauvorschriften?
Können sie den potentiell betroffenen Zusichern, dass die Stadt Mönchengladbach nicht mit polizeilicher Unterstützung den Rückbau eines Baumhauses durchsetzt? Wie werden sie vorgehen, bei vermuteten Verletzungen des Brandschutzes?

Kann sich die Verwaltung vorstellen um die Verunsicherung in der Bevölkerung zu zerstreuen, eine Broschüre "Baumhaus Bau für Dummys" rauszugeben, die einfach und rechtssicher die Rahmenbedingungen für den Bau eines Baumhauses darstellt?

Mit freundlichem Gruß
Torben Schultz

Baumhaus mit Kind und der Frage ob wegen Brandschutz die Räumung droht.

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