Kulturausschuss
15. Juli 2015

Neues Kulturgutschutzgesetz: Statt Kulturgüter zu schützen werden Künstler und Sammler enteignet
Hat das neue Kulturgutschutzgesetz Auswirkungen auf das Museum Abteiberg?

Der Gesetzesentwurf von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) umfasst 91 Paragraphen, ist in 3 Teile gegliedert und hat 150 Seiten. Was als Konsequenz aus dem umstrittenen Verkauf der beiden Warholexponate „Triple Elvis“  und „Four Marlons“ durch die WestLB in Aachen an der Auktionsbörse Christie’s in New York (Gesamterlös: 151,5 Mil. $/ umgerechnet 120 Mil. €) gedacht war, nämlich die Verhinderung des Verkaufes von Kunstwerken mit nationalem Kulturgutcharakter, so der Gesetzgeber, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als ‚kalte“ Enteignung von Künstlern, Eigentümern, Sammlern und dem gegenwärtigen Kunsthandel. Diese Empörung gilt hauptsächlich der Novellierung des ersten von drei Teilen des Kulturgutschutzgesetzes, nämlich dem Teil „Schutz von deutschem Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland.“ Der zweite Teil beinhaltet den „Komplex Raubgut“ und der dritte Teil den „internationalen Leihverkehr“.

 

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27. Juli 2011

In den Diskussionen um die Rechtsformänderung Ende letzten Jahres bestand großes Einvernehmen darüber, die Sitzungsmodalitäten des Theaterkuratoriums beizubehalten und dessen Sitzungsprozedere auch im Aufsichtsrat zu praktizieren. Dies betrifft insbesondere den Grundsatz der Öffentlichkeit, der öffentliches Verwaltungshandeln bestimmt. So ist es nun nicht gekommen. Schon in der ersten Sitzung diskutierten die Aufsichtsratsmitglieder über das Für und Wieder der öffentlichen Sitzungen. Nach Vertagung der Thematik und einer Abstimmung am 21. Juli tagt der Aufsichtsrat nun nicht-öffentlich.

 

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19. Juli 2011

Schon in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats der Theater Krefeld/Mönchengladbach gGmbH, brachte die Vertreterin der Fraktion die LINKE Mönchengladbach den Antrag ein, dass die Modalitäten des Theaterkoratoriums beizuhalten wären, das heißt, dass die Sitzungen im Normalfall öffentlich stattfinden müssen. Nicht Öffentliche Sitzungen sollen die Ausnahme darstellen.  Das Anliegen teilte die Krefelder SPD und die Grünen. Da die Situation für alle neu war, wurde dieses Thema verschoben, um gemeinsam Erfahrungen zu sammeln, wie es hieß.

 

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