26. August 2016   Aktuelles - Allgemeines
§ 175: Rehabilitation beginnt mit Aufarbeitung … vor Ort!

Im Mai diesen Jahres stellte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Gutachten zur Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer vor. Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, sagte, dass der Gesetzgeber die Opfer der Strafverfolgung nicht nur rehabilitieren kann, sondern sogar muss. Für die Linksfraktion ist dies aber nicht nur ein Auftrag an den Bundestag. „Rehabilitation ist mehr als ein formaler Behördenakt, er muss ein gesellschaftlicher Prozess sein“, sagt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz, „Dazu müssen wir vor Ort unseren Beitrag leisten und das kann nur mit der Aufarbeitung beginnen.“

 

Weder für die Zeit von 1933 bis 1945 noch für den Zeitraum von 1945 bis 1994 liegen für Mönchengladbach öffentliche Zahlen und Fakten über die stattgefundene „Schwulenverfolgung“ vor. Dabei haben sicher ordnungsbehördliche Maßnahmen und Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst stattgefunden. „Wir müssen es so klar benennen, dass die Stadt bei diesen Fällen auch ’Täter’ war“, meint Torben Schultz, „Und bei Ermittlungs- und Strafverfahren, Schutzhaft und Deportation war die Verwaltung zumindest Handlanger. Natürlich soll es nun nicht darum gehen, ’Schuldige’ an den Pranger zu stellen, sondern der historischen Verpflichtung zur Aufarbeitung nachzukommen.“

 

Aus diesem Grund hat sich DIE LINKE nun mit einer Anfrage an die Verwaltung gewandt, welche Erkenntnisse diese über Art und Anzahl der durch den § 175 betroffenen Mönchengladbacher Bürger hat. Weiter wird nach den vorhandenen Unterlagen gefragt und dass die Verwaltung benennen möge, wie sie der Verpflichtung zur Aufarbeitung nachkommen will.

 


Die Anfrage als PDF

 

Weitersagen

Kontakt | Impressum