20. Juni 2017   Aktuelles - Allgemeines
Wenn der Zweck die Mittel heiligt: Verstoß gegen Ladenöffnungsgesetz NRW

Der Fraktionsvorsitzende der Linken, Torben Schultz, hat am Sonntag auf dem Turmfest (18.06.2017) ungewöhnlich für seine eigenen Prinzipien gehandelt: Nicht nur dass er die Sonntagsöffnung für einen Einkauf nutzte, sondern dies tat er auch noch bei Woolworth, eine Kette die nicht gerade für gute Arbeitsbedingungen bekannt ist. Hintergrund war jedoch die Dokumentation eines Verstoßes gegen den § 13 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten  (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) anhand des Kassenzettels, den DIE LINKE nun beim Ordnungsamt zur Anzeige brachte. Wie bereits im Vorjahr hatte die Woolworth Filiale bereits ab etwa 12:00 Uhr geöffnet, die Sonntagsöffnung wurde jedoch vom Rat erst ab 13:00 Uhr beschlossen.

 

DIE LINKE hat immer wieder betont, dass verkaufsoffene Sonntage keinen Cent mehr in die Kassen der Geschäfte bringen. „Was am Sonntag ausgegeben wird, wird eben an den restlichen Tagen nicht ausgegeben. Wer aber seinen Laden am Sonntag geschlossen lässt, verliert Umsatz an die Konkurrenz. Für größere Läden ist der zusätzliche Personalaufwand gering, sie zwingen ihren meist zu Dumping-Löhnen arbeitenden MitarbeiterInnen einfach einen Arbeitstag mehr auf. Die kleineren Läden aber sind gezwungen dieses Spiel mitzumachen und so stehen dann Familienangehörige hinter der Ladentheke“, sagt Schultz, „da zeigt sich doch, wie familienfeindlich verkaufsoffene Sonntage sind. Für uns ist es wichtig, dass der Sonntag für Familien, Freunde und Vereine ein Tag bleibt, an dem alle Zeit für gemeinsame Aktionen haben.“

 

In diesem Zusammenhang weist die Linksfraktion auch darauf hin, dass im Einzelhandel etwa 70 % der Beschäftigten Frauen sind. Sie sind besonders von der Prekarisierung der Einzelhandelsbranche  betroffen. Frauen werden in Deutschland etwa 25 % schlechter entlohnt als Männer. „Jeder verkaufsoffene Sonntag verschärft diese Situation und zerstört das Familienleben“, stellt Schultz fest, doch viel mehr befürchtet DIE LINKE, dass über die Ladenöffnungszeiten mittelfristig auch andere Branchen Sonntagsarbeit durchsetzen werden: „und da müssen sich die BürgerInnen fragen, ob sie selber denn auf den arbeitsfreien Sonntag verzichten wollen. Wir sollten Sonntagsarbeit auf die unerlässlichen Bereiche wie gerade in der Pflege beschränken.“

Da DIE LINKE. aber mit ihrer politischen Argumentation bei den anderen Parteien im Rat keine Mehrheiten findet, hat sie sich parallel auch immer wieder auf die rechtlichen Aspekte bezogen. In diesem Rahmen steht nun auch die Anzeige gegen Woolworth. Laut Ratsbeschluss vom 16.02.2017 mit Vorlagen Nummer 2088/IX war es der Woolworth Filiale auf der Stresemannstraße erlaubt am 18. Juni 2017 zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr zu öffnen. Beobachtet werden konnte vor Ort aber eine rege Verkaufsaktivität. Dies wird ggf. über eine entsprechende Kassenprüfung festzustellen sein. Damit liegt eindeutig eine Ordnungswidrigkeit nach §2(1) der städtischen Verordnung zur Verkaufsöffnung vor, da vorsätzlich gegen die Öffnungszeiten verstoßen wurde.

DIE LINKE erwartet, dass die Verwaltung nun nach §2(2) der Verordnung, also damit nach §13  des  Gesetzes  zur  Regelung  der  Ladenöffnungszeiten  (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) eine Geldbuße in der maximalen Höhe von 5.000,00 EUR gegen das Unternehmen Woolworth verhängt und die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt über den weiteren Verlauf informiert. „Wir erwarten, dass bestehende Spielregeln eingehalten werden und das nicht nur beim Sport, sondern auch durch den lokalen Einzelhandel“, endet Schultz.

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