18. Oktober 2017   Aktuelles - Allgemeines
Mönchengladbach schuldenfrei? Schön wäre es!

Der Stadtkämmerer Bernd Kuckels wird heute dem Rat einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Das hat es seit 1994 nicht mehr gegeben. Ein ausgeglichener Haushalt bedeutet aber noch lange nicht, dass Mönchengladbach dann schuldenfrei ist. 1,2 Milliarden € Altschulden und ca. 800 Millionen € Kassenkredite machen trotz ausgeglichenen Haushalt ein Schuldenberg von 2 Milliarden € aus, der abgetragen werden muss. Die Ratsparteien werten diesen ausgeglichenen Haushalt als Erfolg des Stärkungspaktes, dem Mönchengladbach gegen die Stimmen der Linken und der CDU 2012 beigetreten ist. Im Kern sagt der Stärkungspakt aus, dass das Land Mönchengladbach Geld gibt, wenn Mönchengladbach so viel spart, dass 2018 ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann.

 

War das ein gutes Geschäft?
Nein!

 

Das Land zahlt den Kommunen im Rahmen des Stärkungspaktes Geld aus, was sie vorher den Kommunen weggenommen hat. Die Kommunen sind verpflichtet, gesetzliche Aufgaben von Bundes- und Landesgesetzen zu erfüllen, die Geld kosten. Dafür bekamen die Kommunen früher 28,5% aus dem Steuertopf des Landes für die Finanzierung dieser gesetzlichen Aufgaben (Verbundsatz). Heute nur noch 23%. Das ist im Wesentlichen der Grund für die enormen Schulden, die nicht nur Mönchengladbach hat. Bund und Land bestellen per Gesetz bei den Kommunen Leistungen, für die sie nicht ausreichend bezahlen. Die letzte offizielle Untersuchung dieser Verletzung des Konnexitätsprinzipes hat ein Minus von jährlich 2,15 Milliarden € plus Zinsen für die Kommunen in NRW ergeben.

Nun hat Mönchengladbach zwar einen ausgeglichen Haushalt. Aber zu dem Preis, dass bestimmte Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können. Erwähnt sei nur der Sanierungsstau an öffentlichen Gebäuden wie z.B. Schulen. Der schlechte Zustand der Straßen. Das Problem einer Ausweitung des ÖPNV, damit der Autoverkehr reduziert werden kann und die Menschen mit Bus und Bahn schneller und preisgünstiger dahin kommen, wohin sie wollen.
Erst dann, wenn die Verletzung des Konnexitätsprinzipes durch die Erhöhung des Verbundsatzes durch das Land NRW auf den ursprünglichen Satz von 28,5% erfolgt, haben die Kommunen und somit Mönchengladbach auch wieder Luft zum Atmen für dringend notwendige Investitionen für die Zukunft anstelle vom Abstottern von 2 Milliarden Schulden.

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