15. Dezember 2017   Aktuelles - Allgemeines
Totenruhe achten – und das dauert so lang wie es dauert!

Die am kommenden Mittwoch (20.12.2017) zu verabschiedende Friedhofssatzung wurde bisher in der Öffentlichkeit nur wegen der neu vorgesehenen Bestattungsform der Aschefelder thematisiert. Nun sprach DIE LINKE aus, worum es noch geht, nämlich um die Schließung mehrerer Friedhofsflächen. „Bisher waren wir der Meinung, die Flächen laufen so aus, dass die Totenruhe nicht gestört wird und niemand in seiner ganz persönlichen Weise zu trauern, zu gedenken und später begraben zu werden, gestört wird“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz, „So ist auch der Plan auf dem Papier. Doch nun haben wir erkannt, dass die Realität eine andere ist.“

 

Mit der Schließung würden die sogenannten Nutzungsrechte nicht mehr verlängert werden und es gäbe keine neuen Bestattungen auf diesen Flächen. Nun ist es aber nicht selten, dass Angehörige den Wunsch haben, die Grabstätte länger zu erhalten und zu pflegen, dazu gibt ihnen die derzeitige Satzung auch das Recht. Weiter haben auch viele den Wunsch, bei ihren bisherigen Angehörigen beigesetzt zu werden, und auch dies sieht die Friedhofssatzung vor. „Tod und Trauer sind hoch sensible Themen, ganz unabhängig in welcher Religion oder ob ganz ohne religiösen Bezug. Zum Zeitpunkt der Bestattung haben wir den Menschen mit der aktuellen Friedhofssatzung ein Versprechen gegeben“, meint Schultz, „Dies Versprechen müssen wir einhalten. Alle, die auf den betreffenden Flächen Gräber haben, müssen auch weiterhin die Chance haben, diese zu Verlängern oder sich bei ihren Angehörigen beisetzen zu lassen.“

 

In diesem Zusammenhang verweist DIE LINKE auf den Paragraph 3 des Bestattungsgesetzes (BestG NRW), der bei Schließungen von Friedhöfen geringe Hürden ansetzt. Aber frühere Mönchengladbacher haben sicher ganz bewusst diesen Paragraphen verschärft in die geltende Satzung übernommen:
„Ein  Friedhof,  Teile eines  Friedhofes  sowie  einzelne  Grabstätten können aus wichtigem öffentlichem Grund außer Dienst gestellt oder entwidmet werden.“

Der Linksfraktion ist völlig bewusst, mit ihrer Forderung das Datum der endgültigen Schließung für eine unbestimmte Zeit nach hinten zu schieben. Sollten über Generationen immer wieder Verlängerungen und Familienbeisetzungen an alter Stelle gewünscht sein, kann es gar nie zu einer endgültigen Entwidmung des Friedhofs kommen. „Es dauert halt solange wie es dauert“, sagt Schultz, „Da aber niemand vor hat, die Fläche zu Bauland umzuwandeln, sondern die Schließung lediglich die Kosten der Grünpflege reduzieren soll, ist es ein vergleichbar geringer Preis, den die Kommune zahlt, um die Totenruhe zu achten.“

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