27. Februar 2019   Aktuelles - Allgemeines
Müll-Nonsens die nächste – Eigenkompostierung: Sippenhaft in der Zwangs-Müllehe!

Ohne Frage ist die Umstellung des Müllsystems in Mönchengladbach das letzte Jahr eines der am kontroversesten diskutierten Themen gewesen und es reißt nicht ab. Nach Ansicht der Linken sind nun zwei weitere gravierende Fehler aufgetaucht die dringend behoben werden müssen. „Schon öffentlich aufgefallen ist die Frage ab wann ein in der Wohnung angemeldetes Gewerbe zusätzlich Müllgebühren zahlen muss“, sagt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz, „Das scheint erst mal mit einer 'rheinischen Lösung' geklärt, muss aber beobachtet werden. Wichtiger ist die Frage der Eigenkompostierenden. Hier wird der Antrag abgelehnt, wenn die beantragende Wohnung im Mehrfamilienhaus mit Garten nicht die Bedingungen für alle Mietspartein erfüllt. Oder im Klartext: Wer im Erdgeschoss wohnt, muss für alle kompostieren oder es gibt keine Reduzierung.“

 

Dies geht aus einer Antwort der mags hervor[1]. Der konkrete Fall der zur Anfrage führte ist tatsächlich Herrn Schultz eigener. Er wohnt in einem Haus mit fünf Mietparteien und nach Aussage seiner Hausverwaltung zehn Personen. Er selber bewohnt zu zweit die Erdgeschosswohnung mit Garten und ist überzeugter Nutzer eines eigenen Kompost in seinem etwa 300qm Garten. Also beantragte er für zwei Personen als Eigenkompostierende sowohl von dem verminderten Mindestvolumen als auch von der Reduzierten Gebühr zu profitieren. Dafür müsste er aber nach der gültigen Abfallsatzung – bestätigt durch die mags – nun 250qm Fläche zur Ausbringung des Kompost nachweisen. Er hat aber nur geschätzte 140qm, da der Rest der Fläche Rasen, Hecke, Terrasse und Gartenhäuschen ist. So hat es die mags auch nach eigenem Blick auf ein Luftbild unbekannter Herkunft (google?) angenommen.

 

Nun geht es Schultz wahrlich nicht um sich selbst, sondern um den systematischen Fehler in der Abfallsatzung: „Ich hatte mich mit gestiegenen Gebühren abgefunden und bin überzeugt, dass viele Hobby-Gärtner*innen in der gleichen Lage weiter aus Überzeugung selbst kompostieren. Aber warum ist eine Satzung geschaffen worden, wo nicht zwei mal Reduziert plus acht mal normal berechnet werden kann? Und viel mehr, wenn ich meinen ganzen Garten Umflüge würden alle zehn Bewohnenden im Haus reduziert werden, obwohl ich faktisch nur für zwei kompostiere.“

Rechtlich führt das sicher zu verschiedensten Problemen, die DIE LINKE noch gar nicht benennen kann und will. Viel mehr widerspricht das jeglichem Menschenverstand und wird ganz sicher nicht nur diesen einen Fall betreffen. Deswegen bittet Schultz alle Bürger*innen mal genauer hinzuschauen: „Jede Erdgeschosswohnung mit Garten die selbst kompostiert ist betroffen, wenn noch Mietparteien über ihnen wohnen. Niemanden von uns Kleingärtener*innen geht es beim Kompostieren ums Geld, sondern nur um den ökologischen Ansatz. Aber genau diesen zu fördern ist Verpflichtung der Satzung, dafür wurden Regeln geschaffen und diese dürfen dann nicht Lebensfremd sein.“

Betroffene, die sich nicht gleich bei der mags beschweren wollen sind eingeladen sich über www.linksfraktion-mg.de/kontakt zu melden, natürlich wird jede Meldung vertraulich behandelt.

Antwort der mags zur Eigenkomposierung:
1: Antwort der mags zur Eigenkomposierung: „Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach wird das Grundstück an die von mags betriebene Abfallentsorgung gemäß dem Anschluss- und Benutzungszwang angeschlossen. Die Tonnenausstattung erfolgt für das gesamte Grundstück und nicht für einzelne Wohneinheiten. Die Ausnahme des Eigenkompostierers kann daher nur genehmigt werden, wenn diese für ein gesamtes Grundstück genehmigungsfähig ist. Dies bedeutet pro Person muss eine Ausbringungsfläche von 25m² vorhanden sein. Daher können einzelnen Wohneinheiten auf einem Grundstück nicht alleine den Abschlag erhalten.“

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