01. Juli 2019   Aktuelles - Allgemeines
5 Jahre Mindestlohn – auch in Mönchengladbach eine schlechte Bilanz

Vor fast fünf Jahren verabschiedete der Deutsche Bundestag den gesetzlichen Mindestlohn. „Die Einführung sollte ein großer Tag für alle Beschäftigten im Niedriglohnbereich werden, Lohndumping sollte endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Doch von Anfang an war der eingeführte Mindestlohn zu niedrig und durch zu viele Ausnahmen geradezu löchrig“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz, „Die Bundesregierung hat gerade bestätigt, dass der aktuelle Mindestlohn fast nirgendwo ausreicht, um als Alleinerziehende mit einem Kleinkind über die Runden zu kommen. Das ist erbärmlich. Auch in Mönchengladbach reicht der Mindestlohn nicht aus und müsste auf 10,66 EUR steigen, um den Bedarf zu decken.“

 

Der Verabschiedung des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz (MiLoG) im August 2014 ging ein Jahrzehnt harter politischer Auseinandersetzung voraus, die Gewerkschaften, und an deren Seite DIE LINKE, für sich entschieden. Der gesetzliche Mindestlohn trat dann zum 1. Januar 2015 in Kraft und soll laut Bundesregierung einen „angemessenen Mindestschutz“ liefern. Die Realität ist jedoch, dass der aktuelle Mindestlohn in fast allen Kreisen (87,9 Prozent) nicht das anerkannte durchschnittliche Existenzminimum (SGB II) einer in Vollzeit erwerbstätigen Person mit einem Kind unter sechs Jahren deckt. „Das ist keine Behauptung, sondern dass hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion geantwortet“, so Schultz und fordert eine sofortige Erhöhung des Mindestlohns: „Erst ab 12 EUR in der Stunde reicht eine Vollzeiterwerbstätigkeit aus, um auch im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen zu sein. Wenn dann noch die diversen Ausnahmeregelungen abgeschafft werden, dann verdient der Mindestlohn auch seinen Namen wieder.“

 

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