08. Februar 2021   Aktuelles - Allgemeines
Einwendungen aus der Bürgerschaft eine Chance geben

Die Gemeindeordnung NRW sieht in §80 Absatz 3 vor, dass die Bürger*innen vor dem Beschluss des Haushalt Einwendungen machen können, die auch vom Rat behandelt werden müssen. In Mönchengladbach war dies Instrument lange ungenutzt, aber erfreut sich die letzten Jahre mehr und mehr Zuspruch. DIE LINKE begrüßt das, aber kritisiert, dass es in der örtlichen Anwendung eine „Lame Duck“ ist.

 

Wie am kommenden Dienstag (9.2.2021) wird der Rat – vertreten durch den Hauptausschuss – erst die Einwendungen behandeln und einen Tagungsordnungspunkt später den Haushalt beschließen. Dieser wurde de facto aber schon abschließend zuvor im Finanzausschuss beschlossen. Real sind Änderungen also nicht mehr möglich. „Die Menschen werden also angehört, aber sei eine Eingabe noch so sinnvoll, sie wird ignoriert werden“, stellt der Linke Fraktionsvorsitzende Torben Schultz fest, „Und mehr noch: Die Bürgerschaft hat nach Haushaltseinbringung gerade mal zwei Wochen Zeit, während Fraktionen fast drei Monate beraten.“

 

Die Linksfraktion will dies für die Zukunft ändern und das ist ganz einfach, wie Schultz erklärt: „Wir müssen nur fest legen, dass nicht die Minimalen Bedingungen des Gesetzestext umgesetzt werden. Ohne Probleme können wir die Einwendungen schon zuvor in den Ausschüssen beraten und den Bürger*innen großzügigere Fristen einräumen.“

Einzig zu berücksichtigen ist nach Ansicht der Linken, dass die Verwaltung noch genug Zeit hat, die Eingänge auf zu bereiten. Dafür erscheinen Schultz sechs Wochen angemessen: „Aber selbst da sind wir Kompromiss bereit. Wichtig ist, dass der Rat als Selbstverpflichtung die Einwendungen früher berät und nach Möglichkeit die Einreichungsfrist verlängert. Wir erwarten jetzt nicht nur von den anderen Fraktionen Kompromisse, sondern vor allem von der Verwaltung eine Lösung die Belegschaft und Bürgerschaft gerecht wird!“

Den Antrag gibt es hier als PDF.

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