30. November 2016   Aktuelles - Sozialesausschuss
Sollen Mieter im Sozialleistungsbezug den Haushalt sanieren?

Die Stadt Mönchengladbach lässt gerade noch durch ein externes Unternehmen die Kosten der Unterkunft in ein neues, rechtssicheres Konzept bringen. Dies hat DIE LINKE mit Anfragen und einem Antrag im letzten Jahr erreicht und so ist zu hoffen, dass Menschen im Sozialleistungsbezug nach SGB II oder SGB XII bald ausreichend hohe Sätze für Miete und Nebenkosten bewilligt bekommen um nicht nur die abgewracktesten Baracken beziehen zu können. Doch genau dieser seit 2005 unveränderte und mindestens seit 2012 vor den Sozialgerichten nicht mehr haltbare Satz für die Mietkosten ist nun laut dem Kämmerer einer der größten Unsicherheitsfaktoren für den Haushalt 2017. Und so scheint sich die Verwaltung mit der HSP Maßnahme 2016-0229 „Reduzierung der Kosten der Unterkunft“ schon einen Plan B zurechtzulegen, um nach der gerechtfertigten, ausstehenden Erhöhung direkt mit anderen Mitteln wieder gegen zu steuern.

 

„Es steht außer Frage, dass die Betroffenen schon über mehrere Jahre den Haushalt entlastet haben, weil die Neuberechnung von Seiten der Verwaltung verschleppt wurde“, sagt Mario Bocks, „Jetzt erneut bei den Ärmsten an der Sparschraube zu drehen wäre dreist!“

 

Jedoch räumt die Linksfraktion ein, dass die Verwaltung nicht klar benennt, wie diese Einsparungen zustande kommen sollen. „Es wird von Optimierungen, Angemessenheit der Miete und Kontrollprozessen bei der Nebenkostenabrechnung gesprochen“, erläutert Bocks, „Wenn damit also Druckmittel gegen überzogene Mietforderungen gemeint sind, dann wäre das ein richtiger Schritt. Dieses sollte dann aber auch genau so benannt werden. Deswegen greifen wir den Punkt auf und beantragen die HSP Maßnahme als Unterstützung der Betroffenen zu formulieren. Bei unserem Antrag wird deutlich, dass nicht bei den finanzschwachen eine rechtlich notwendige Erhöhung wieder zurückgedreht wird, sondern dass wir Miethaien die Zähne ziehen wollen.“

Die Verwaltung soll dazu in Kooperation mit dem Jobcenter ein Konzept erstellen um LeistungsempfängerInnen von „Kosten der Unterkunft“ bei Mietminderungen und Widersprüchen gegen fragwürdige Nebenkostenabrechnungen zu unterstützen. Ziel soll es sein zum einen den Betroffenen ein Druckmittel gegen unfaire Vermieter in die Hand zu geben und zum anderen den städtischen Haushalt um ungerechtfertigte Mieten und Nebenkosten zu entlasten.

Lesen sie ergänzend zum Thema „Kosten der Unterkunft“ auch unsere bisherigen Pressemitteilungen:

07. Juni 2016: Sozialausschuss lehnt Antrag zur Neuordnung der KdU ab

22. April 2016: Hartz IV BezieherInnen müssen weiter warten

17. April 2016: KdU – Neuordnung in Mönchengladbach ist überfällig!

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