21. Dezember 2018   Aktuelles - Sozialesausschuss
Was ist an dem Ticket noch Sozial?

Der VRR wird zum 1.1.2019 den Preis für das sogenannte Sozialticket auf 38,65 EUR anheben. Damit ist der Preis von 29,90 EUR bei der Einführung im Jahr 2013 nun zum sechsten mal gestiegen[1]. Laut VRR ist der Verkauf von Sozialtickets in 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 8,6% zurückgegangen, damit nehmen nur noch 11,3% der Anspruchsberechtigten das Angebot wahr[2]. Die Linksfraktion kritisiert die erneute Erhöhung. „Die Zahlen beweisen, dass sich viele schon jetzt das Sozialticket nicht leisten können“, so der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz, „Und das ist wenig verwunderlich, da im Hartz IV Regelsatz nur 27,85 EUR je Monat vorgesehen sind[3]. Wer also mobil sein will muss jeden Monat über 10,- EUR bei Essen, Gesundheit oder Bildung einsparen. Genau dass kann aber nicht Wille des Staates sein.“

 

Für DIE LINKE ist somit klar, dass das Ticket derzeit nur noch für den Anteil der Aufstockenden und Geringverdienenden erschwinglich ist und somit die Ursprüngliche Zielgruppe komplett ausgeschlossen wird. „Das kann auch wirtschaftlich nicht im Interesse des VRR sein“, meint Schultz, „Denn die weggefallenen Käufer machen 2 Millionen Mindereinnahmen aus. Der VRR wird aber deswegen nicht an anderer Stelle Einsparungen vornehmen, vielmehr ist der ÖPNV derzeit sowieso ein Subventionsgeschäft. Es wäre also sinnvoller den Preis drastisch zu senken, damit den Verkauf deutlich zu erhöhen und am Ende mehr Geld in der Kasse zu haben.“

 

Die Linksfraktion macht auch noch mal deutlich, dass das Sozialticket derzeit an der Stadtgrenze endet. Menschen die sich bei der Jobsuche wie gefordert auch im Umland bewerben sind regelmäßig auf Zusatztickets angewiesen. „Und auch geht das Mobilitätsbedürfnis von Geringverdienenden und Erwerbslosen über die eigene Stadt hinaus“, stellt Schultz fest und fordert: „Das Ticket muss grundlegend überarbeitet werden, damit es den Namen 'Sozial' verdient. Neben der nötigen Preissenkung muss der Geltungsbereich vergrößert werden und eine Übertragbarkeit innerhalb der Familie ermöglicht werden. Nur dann wird das versprochene Mindestmaß an Teilhabe gesichert.“

Fußnote(n):

1: Tabelle der Preisentwicklung des Sozialticket in NRW (Quelle: Bündnis Sozialticket NRW)
bis 31.12.2014: 29,90
ab 1.1.2015: 30,90
ab 1.1.2016: 31,95
ab 1.4.2016: 34,75
ab 1.1.2017: 35,55
ab 1.10.2017: 37,80
ab 1.1.2019: 38,65

2: https://zvis.vrr.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=4959&voselect=3990
„Ergänzung Tarifangelegenheiten - Einnahmen und Fahrten bis September 2018“
daraus:
„Beim SozialTicket sind die Einnahmen bis September 2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,0 Mio. € (- 2,8 %) gesunken. Die Absatzzahlen verzeichnen einen Rückgang von 8,6 %. Im Monatsdurchschnitt beträgt die Zahl der SozialTicketkunden aktuell rd. 153 Tsd., dies entspricht einer Nutzerquote von 11,3 % der Anspruchsberechtigten. Diese Entwicklung wird weiterhin eingehend beobachtet.“

3: Ausgehend von einem Alleinstehenden Erwachsenden.

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