08. Februar 2010   Aktuelles - Sozialesausschuss
Umsetzung der neuen Richtlinien im Sozialen Wohnungsbau

Seit dem 01.01.2010 gelten in NRW neue Grundlagen für den sozialen Wohnungsbau. In Folge dessen sind auch die Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII neu anzupassen. Ein Bürger der Stadt informierte DIE LINKE. Mönchengladbach, dass es wohl diesbezüglich in Mönchengladbach noch ein Defizit bei der Umsetzung gibt.

 

Zuständig für die Kosten der Unterkunft ist die Stadt Mönchengladbach. Die Stadt Mönchengladbach, in dem Fall das Sozialdezernat muss die ARGE über die geänderten Richtlinien informieren und eine Verordnung erstellen. Die ARGE setzt diese Richtlinien dann um.
Deswegen hat Ratsherr Hemlut Schaper folgende Anfrage gestellt:

 

Hallo Herr Dr. Schmitz!

Seit dem 1.1.2010 gelten in NRW neue Gesetze und Verordnungen für den Sozialen Wohnungsbau. In den "Wohnungsnutzungsbedingungen" (WNB) wurde die angemessene Wohnfläche für berechtigte Haushalte um 5 qm angehoben. Auch für die Kosten der Unterkunft bei SGB II und SGB XII hat die Neuregelung unmittelbare Auswirkungen. Die örtlichen "Richtwerte" für die "angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung" erhöhen sich um die Kosten der zusätzlichen Quadratmeter.

Ich bitte um Sachstandsmitteilung, ob diese Änderung der Wohnraumnutzungsbestimmung schon umgesetzt wurde.

Mit nettem Gruß
Helmut Schaper

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