07. Februar 2018   Aktuelles - Umweltausschuss
Lokales Glyphosat-Verbot?

Durch ein Beispiel der Stadt Rostock inspiriert (u.a. hier zu finden), die ein lokales "Glyphosat-Verbot" für alle Flächen im Stadtgebiet verabschiedet haben, fragten wir am 11.01.2018 bei der Stadt an (unten) ob es für Mönchengladbach bereits soetwas gibt. Zuvor hatten wir Aufgrund einer Anfrage zu der Zuasphaltierung von Verkehrsinseln im Dezember 2017 von der "mags" erfahren, dass sie (und damit eben die Stadt) keine, bzw. nur in Ausnahmefällen, Insektiziede einsetzt (hier nachzulesen).

Mit verwunderung stellten wir dann fest, dass die Grünen am 19.01.2018 einen ähnlichen Antrag einreichten, wie wir ihn mit unseren Anfragen vorbereiteten. Aber es ist ja im Grunde egal wer etwas beantragt, wenn es in die richtige Richtung geht. Nun ist der Antrag erstmal in den zuständigen Ausschuss geschoben worden und dann werden wir die kommenden Monate erfahren wie die Ratsmehrheit von CDU und SPD damit umgeht.

Anfrage und Antwort vom 11.01.2018, bzw. 07.02.2018:

 

Anfrage zu kommunalen Verordnungen über die Verwendung von chemischen Stoffen bei privaten Acker- und Grünflächen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf den Online-Artikel "Immer neue Kommunen verbieten das Pflanzengift [Glyphosat]" (http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_83007232/glyphosat-so-stehen-kommunen-zum-pflanzengift.html).

Dazu bitte ich Sie um Auskunft, ob in Mönchengladbach kommunale Verordnungen bzw. Richtlinien entgegen den Freigaben der Bundes- und Landesregierungen bei der Verwendung von verschiedenen landwirtschaftlichen Stoffen auch im Rahmen von Pflanzenvernichtungsmittel bei privaten Acker- und Grünflächen bestehen.

Für Ihre freundliche Antwort danke ich Ihnen schon jetzt!

Mit netten Grüßen
Erik Jansen


Sehr geehrter Herr Jansen,

in die Vorschriften nach Pflanzenschutzgesetz ist die Verwaltung nur mittelbar eingebunden. Genehmigungs- und Überwachungsbehörde zur Einhaltung des Pflanzenschutzgesetzes sind in Nordrhein-Westfalen die Landwirtschaftskammern. Sie beteiligen den Fachbereich Umwelt als untere Wasser- und untere Naturschutzbehörde z.B. im Fall von Ausnahmegenehmigungen sowie im Rahmen der Fachaufsicht.

Eine freiwillige städtische Regelung zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gibt es nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Wilhelm Reiners
Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach

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