08. November 2022   Aktuelles - Umweltausschuss
Über Sondernutzungsgebühr E-Scooter Abstellflächen schaffen

E-Scooter werden oft ordnungswidrig abgestellt. Dies beeinträchtigt Fußgänger*innen und Radfahrende, im besonderen Maße aber Menschen mit Sehbeeinträchtigung. Die E-Scooter sind so nicht nur ein Ärgernis, sondern stellen eine massive Gefährdung da. Deswegen gibt es bereits Urteile, die die Kommunen zum Handeln zwingen. In Mönchengladbach ist es dabei aber nicht über wohlwollende Gespräche mit den Betreibern hinaus gegangen. Dies will DIE LINKE nun ändern und fordert die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr über die dann stückweise Aufstellflächen geschaffen werden. „Ohne Einsicht der Nutzer*innen werden wir das Problem nie komplett beseitigen können und schon gar nicht auf einen Schlag“, sagt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz, „Doch im Gegensatz zur Verwaltung werden wir konkret und es wird punktuell sofort Verbesserungen geben. In der Fläche wird es allerdings schon ein bis zwei Jahre dauern.“

Bereits im Februar diesen Jahres hatte die Linksfraktion die Verwaltung auf den Beschluss des Verwaltungsgericht Münster hingewiesen, womit die freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber nicht ausreichen. Viel mehr sei ein Verleihsystem nach dem Free-Floating-Modell, wie es auch in Mönchengladbach durch drei Anbieter praktiziert wird, formell illegal ist, wenn keine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenraums vorliegt. Die Stadt hat also ein starkes Druckmittel in der Hand, um verbindliche Abstellflächen sowie klare Regeln für E-Roller durchzusetzen, lehnte dies aber der Linken gegenüber ab[1].

Durch die öffentliche Berichterstattung ist aber bekannt, dass die Stadt weiterhin im Gespräch mit den Anbietern ist. Laut Aussagen der Anbieter müssten Abstellmöglichkeiten alle 200 Meter eingerichtet werden um eine verpflichtende Nutzung der Parkplätze auszusprechen und per Software durchzusetzen[2].

DIE LINKE verbindet nun in ihrem Antrag die Verpflichtung der Stadt für Sicherheit zu sorgen mit den Forderungen der Anbieter um ihr Geschäftsmodel anzupassen[3]. Es sollen stückweise durch die Einnahmen der Sondernutzungsgebühr die Abstellflächen für E-Scooter ausgebaut werden. Diese Flächen können dann zum Teil auch von (Lasten)Rädern genutzt werden, haben also einen Mehrwert für verschiedenste Nutzungsgruppen. Dabei sollen vorrangig Parkplätze im Innenstadtbereich, also dort wo die Probleme am häufigsten Auftreten, zu Abstellflächen umgewandelt werden. Durch das zusätzliche Angebot und die Sensibilisierung der E-Scooter Nutzer*innen rechnet DIE LINKE schnell mit ersten Verbesserungen.

Einer Diskussion über den grundsätzlichen Sinn oder Unsinn der E-Roller möchte sich die Linke nicht beteiligen, denn die Zulassung ist Bundesgesetzgebung, die Kommunen sind lediglich für eine sichere Umsetzung auf ihren Wegen zuständig. „Wir nehmen jedoch subjektiv wahr, dass immer mehr Nutzer*innen die Roller nicht nur zum Spaß fahren, sondern tatsächlich die sogenannte 'letzte Meile' damit zurücklegen“, sagt Schultz, „Damit werden die Scooter schon zu einem möglichen Faktor für die Mobilitätswende.“
Bestätigt sieht sich Schultz da auch durch die neusten Verlautbarungen der Firma 'Tier', dass 17,3 Prozent der Rollerfahrten eine Autofahrt ersetzen[4].

Fußnote(n)/Quelle(n):
1: Die Antwort der Verwaltung zum Beschluss 8 L 785/21 vom 9.2.2022
2: Artikel „So helfen Stellflächen gegen das E-Roller-Problem“ vom 11.10.2022
3: Der Antrag „Regulierung der E-Scooter Abstellmöglichkeiten“
4: Artikel „Drei Jahre Leih-Elektro-Roller in Mönchengladbach“ vom 4.11.2022

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