Allgemeines
20. Mai 2011

Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Mönchengladbach lädt zur Bürgersprechstunde ein.
Am Montag, den 23. Mai 2011, wird von 18.00 bis 19.00 Uhr Ratsfrau Nicola Schiemann für Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger in der Geschäftsstelle der Linksfraktion in Rheydt, Hauptstrasse 2, zur Verfügung stehen.

Für telefonische Vorabinformationen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Linksfraktion unter 02166 / 979 22 49 zur Verfügung. Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde ist nicht erforderlich.

 
16. Mai 2011

In der ersten Maiwoche nahmen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Mönchengladbach an einer Wahlkreisfahrt nach Berlin, organisiert vom Büro der linken Bundestagsabgeordneten Ingrid Remmers, teil. Die 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Reisegruppe kamen aus verschiedenen Teilen Nordrhein-Westfalens und aus Mönchengladbach hatten sich Martin Selt, Bezirksvertreter im Stadtbezirk West und Mitglied im Planungs- und Bauausschuss, und Sabine Cremer, Mitglied im Umweltausschuss, der Gruppe angeschlossen.

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06. Mai 2011

Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Mönchengladbach lädt zur Bürgersprechstunde ein.

Am Montag, den 09. Mai 2011, wird von 18.00 bis 19.00 Uhr der Bezirksvertreter des Stadtbezirks Ost, Johannes Frommen, für Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger in der Geschäftsstelle der Linksfraktion in Rheydt, Hauptstrasse 2, zur Verfügung stehen.

Für telefonische Vorabinformationen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle der Linksfraktion unter 02166 / 979 22 49 zur Verfügung.
Eine Anmeldung für die Bürgersprechstunde ist nicht erforderlich.

 
06. Mai 2011

JobCenter muss nach Urteil des Bundessozialgericht „zusätzliche“ Arbeit nachweisen

Am 13.04.2011 hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Richtungsweisenden Urteilen (B 14 AS 98/10 R; B 14 AS 101/10 R) entschieden, das die Behörde (Jobcenter) die „zusätzliche“ Arbeit bei den so genannten 1 € Jobbern nachweisen und eingesetzte ALG-II Bezieher bei widerrechtlichem Einsatz tariflich entlohnen muss. Danach haben ALG II - Empfänger, wenn sie als 1-Euro-Jobber zum Beispiel im Grünbereich oder mit Aufsammeln von Müll und Unrat im Stadtgebiet, Park oder Wald beschäftigt wurden und werden, einen Anspruch auf tarifliche Entlohnung gegenüber dem Jobcenter, wenn diese Arbeiten nicht zu den „zusätzlichen“ Aufgaben zählen. Auch die Aufgaben der hier in Mönchengladbach vielfach eingesetzten 1 € Jobber beim Grünflächenamt zählen nicht dazu, wenn diese Tätigkeiten zu den originären Aufgaben einer Gemeinde gehören und nicht „zusätzlich“ sind, wie das Jobcenter immer wieder gerne behauptet.

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21. April 2011

Im Rahmen der Sozialberatung lädt die Partei DIE LINKE. Mönchengladbach zu einem Frühstückstreff ein.
„Erlebnisse über das Jobcenter oder andere Behörden austauschen, Tipps weitergeben und dabei noch gut frühstücken!“

Donnerstag, 28. April 2011, von 10 – 12 Uhr, in der Geschäftsstelle DIE LINKE., Hauptstraße 2, 41236 Mönchengladbach.

 

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