Allgemeines
15. September 2015

Die GroKo in Mönchengladbach beantragt, die Besoldungsgruppe des technischen Beigeordneten, der noch zu wählen ist, auf die höchste mögliche Stufe, B6, zu erhöhen. Für die Linksfraktion ist das aus mehreren Gründen das denkbar schlechteste Signal an die Bevölkerung. „Ständig wird vom Sparzwang gesprochen, und die BürgerInnen bekommen das auch durch stillgelegte Brunnen, marode Schulen und vieles mehr zu spüren“, sagt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz, „Und in so einer Situation wählt die GroKo erst den bisherigen  Baudezernenten Herrn Wurff mit fadenscheinigen Begründungen ab und verursacht durch dessen verpflichtende Weiterbezahlung im Haushalt nicht vorgesehene Kosten. Nun soll der neue Dezernent auch noch gleich im Lohnmaximum einsteigen, was auch nicht im Haushalt vorgesehen ist. Wie sollen die BürgerInnen das verstehen?“

 

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27. August 2015

Nach dem das Vertrauensverhältnis der CDU zu ihren Freunden und anderen bevorzugten Protagonisten im Baugewerbe derart gestört war und diese sich darüber echauffiert hatten, dass der ehemalige Baudezernent Andreas Wurff nicht einfach die üblichen Seilschaften und deren Vorhaben ab nickte, wurde der derart unbequeme Baudezernent schlicht und einfach mit der komfortablen Mehrheit der GroKo im Rat (73 % zu 27 % Mehrheit im Rat) geschasst. Eigentlich ein ungeheureres Vorgehen nahe an der Skandalträchtigkeit, aber durch die Mehrheit der GroKo im Rat leider nicht anfechtbar.

 

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22. August 2015

Wie die Medien in Mönchengladbach am 21.08.15 berichteten, ist der dauerhafte Verbleib der Stadtbibliothek Mönchengladbach im Vitus-Center nun vom Tisch. Neben den immensen Kosten für eine dauerhafte Unterbringung sind auch die beiden Anker-Mieter in dem Gebäude nicht bereit, ihre Geschäftstätigkeiten dort aufzugeben. Allein dieses wäre Voraussetzung gewesen, um überhaupt an eine Unterbringung der Bibliothek auf Dauer zu denken.
Rossmann hat einen Mietvertrag bis 2026 und das Chinarestaurants bis 2027.

 

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20. August 2015

Bundessozialgericht Kassel:
- Jobcenter darf bei Hartz-IV-Bezug Zwangsrente anordnen -
- Abzüge in der Gesamtrente müssen hingenommen werden -

In Mönchengladbach wehren sich immer mehr Menschen im Hartz-IV-Bezug, vorzeitig in den Zwangs-Ruhestand geschickt zu werden. Also die Zwangsrente für Menschen ab 63 Jahren. Auch im nahen Duisburg wehren sich die Menschen, und so hat nun ein 63-jähriger Mann gegen seine Zwangsverrentung vor dem Bundessozialgericht in Kassel geklagt – und verloren! Das Gericht urteilte (AZ: B 14 AS 1/15 R):

 

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13. August 2015

In der Sitzung des Vergabeausschusses am 04.08.2015 kam der Vertreter der FDP zu einen ihrer Kernthemen „Die Grüne Welle“ in Erklärungsnot, da ein von der FDP angestoßenes Gutachten der Stadt rund 107.000 Euro kosten wird – das ist mehr als eine Verdopplung der Kosten zu dem, was die FDP dafür eigentlich eingeplant hatte. Erwacht sind die meisten Vertreter aus der Politik dadurch nicht, jedoch möchte die FDP von ihren eigenen Antrag, der dazu führte, nichts mehr wissen.

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