Immer wieder kommt die Forderung auf, die Kommunen müssen bei den Beschäftigten sparen. Und so wurde auch in Mönchengladbach seit Jahren beim Stellenplan gestrichen. Nun wartet die Stadt mit einer ganz besonderen Pressemitteilung auf.
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Kurz vor dem Planungs- und Bauausschuss legte die GroKo zum Thema „Ausbau der S28“ eine Tischvorlage aus, die sowohl eine andere Realisierung der S28 Trasse fordert, aber auch völlig verschiedene Schienen-Projekte in der Region koppelt. „Wer nach über 5 Jahren Diskussion um die S28 und ein halbes Jahr nach einem gemeinsamen Gespräch im Oberbürgermeister-Büro plötzlich den umliegenden Kommunen eine 'Friss oder Stirb' Liste vor den Latz knallt darf sich nicht mit Partnerschaftlichkeit rühmen wie CDU und SPD in ihrer Pressemitteilung“, sagt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz und fährt fort: „Es ist auch absurd einzelne - zum Teil gute Projekte - in einen Antrag zu bündeln, nur um ein Einlenken bei der Regiobahn Trasse zu erreichen. Ich befürchte gar, dass die S28 so nun ihren Beton-Schuh erhält um still und heimlich versenkt zu werden.“
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Viele Jahre litt NRW unter der 5 % - Sperrklausel bei den Kommunalwahlen, doch das Verfassungsgericht hob sie vor mehr als 20 Jahren auf. Seitdem haben auch kleine Parteien und Wählergruppen die Chance in den Räten mitzusprechen. Doch seit mindestens zwei Jahren versucht die SPD, und im besonderen immer wieder der Mönchengladbacher Landtagsabgeordnete Hans-Willi Körfges, Wege zur Wiedereinführung der Sperrklausel zu finden. Unterstützung findet er dafür bei der CDU und mit dem heute vorgestellten Gefälligkeitsgutachten sollen auch die Grünen mit ins Boot geholt werden.
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Im Jahr 2012 betrug die Ausschöpfungsquote für bewilligte Gelder zur Bildungs- und Teilhaberegelung vom Bund an die Kreise und kreisfreien Städte in NRW ganze 63%. Die damals pauschalisierten Betrage waren im Nachhinein vermindert worden. Dagegen klagten die Bundesländer NRW, Brandenburg und Niedersachsen und bekamen am 15.03.2015 durch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 AS 1/14 KL) die Bestätigung der zu Unrecht verminderten Pauschalbeträge. Für Mönchengladbach hat dieses Urteil positive Konsequenzen. Wie der Stadtkämmerer Herr Kuckels bereits in einer Stellungnahme im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen mitteilte, bekommt die Stadt nun eine Rückerstattung vom Bund in Höhe von 2.838.940,98 €.
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In den letzten Wochen rückte die Stadtbibliothek erneut in die Diskussion und in den Fokus der Öffentlichkeit. Die schon seit längerem vom Rat der Stadt beschlossene und im Haushalt eingestellte bekannte Sanierungsphase zum Erhalt und zur Fortführung der Bibliothek auf der Blücherstraße lockte nun nach dem beschlossenen Kauf des Vitus-Centers (VC) am Bahnhof den einen oder anderen lokalen Politiker zu unausgereiften Aussagen. Nachdem in der letzten Legislaturperiode ein Neubau für eine Zeitgemäße Bibliothek scheiterte, war der Verbleib an bisheriger Stelle de facto beschlossen. Nun soll eine eventuelle komplette und dauerhafte Unterbringung der Bibliothek im VC geprüft werden.
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